IRL Live-Streaming in der EU: Recht, Datenschutz & Tipps je Land

IRL Live-Streaming in der EU: Recht, Datenschutz & Tipps je Land

IRL Live-Streaming in der EU, Recht & Datenschutz je Land aufgeschlüsselt, alles was ihr wissen müsst! IRL-Live-Streaming erfreut sich in Europa zunehmender Beliebtheit – sei es als spontaner Spaziergang durch eine belebte Innenstadt, als kulinarischer Vlog aus dem Lieblingscafé oder als interaktiver Austausch mit der Community unterwegs. Doch so kreativ und unterhaltsam diese Form des Contents ist, bringt sie auch rechtliche Herausforderungen mit sich: In jedem EU-Land gelten unterschiedliche Vorschriften zum Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Hausrecht oder medienrechtlichen Pflichten. Was in einem Land toleriert wird, kann im nächsten bereits eine Abmahnung oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen für IRL-Live-Streaming in allen EU-Mitgliedsstaaten – sowohl im öffentlichen Raum als auch bei Indoor-Streams. Er erklärt, worauf Streamer in den jeweiligen Ländern achten müssen, wann Einwilligungen erforderlich sind, welche Regeln für das Filmen auf Straßen, in Geschäften oder bei Veranstaltungen gelten und wie man Konflikte rechtssicher vermeidet. Ergänzt wird jeder Länderabschnitt durch praktische Tipps für den Streaming-Alltag.

Ob als Hobby oder Beruf: Wer live in Europa unterwegs ist, sollte nicht nur auf Technik und Inhalt achten, sondern auch auf das geltende Recht. Dieser Artikel hilft dabei, gut vorbereitet und rechtlich abgesichert auf Sendung zu gehen.



IRL Live-Streaming in der EU


IRL Live-Streaming in der EU
IRL Live-Streaming in der EU

Belgien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Belgisches Recht schützt die Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild sehr stark. Es gilt: Wer eine Person erkennbar filmt, braucht grundsätzlich deren Einwilligung, bevor das Bildmaterial veröffentlicht oder gestreamt wird. Ausnahmen bestehen für Personen als Beiwerk (zufällige Passanten im Hintergrund) oder Aufnahmen bei öffentlichen Ereignissen. Ohne Zustimmung kann das Abbilden einer Person als Verletzung der Persönlichkeitsrechte geahndet werden, gestützt auch durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Streaming im öffentlichen Raum: In öffentlichen Bereichen Belgiens ist Filmen und Streamen zwar erlaubt, jedoch muss die Privatsphäre Dritter respektiert werden. Streamer sollten vermeiden, einzelne Personen gezielt und nah aufzunehmen, ohne sie vorher zu informieren. Eine behördliche Genehmigung für das Streamen auf Straßen oder Plätzen ist im Normalfall nicht erforderlich – außer man filmt an besonderen Orten mit eigenen Regeln (z. B. Militärgelände, Gerichtsgebäude) oder nutzt erhebliches professionelles Equipment, das den öffentlichen Raum beeinträchtigt.
  • Indoor-Streams: Beim Streamen in Innenräumen in Belgien (etwa Geschäfte, Restaurants oder Veranstaltungen) ist die Erlaubnis des Eigentümers bzw. Veranstalters Pflicht. Zudem müssen anwesende Personen vorab über den Live-Stream informiert werden und der Übertragung zustimmen, wenn sie erkennbar im Bild erscheinen. Ohne Einwilligung der Beteiligten darf innerhalb privater Räumlichkeiten nicht einfach gefilmt werden.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Für private Live-Streamer gibt es in Belgien keine spezielle Rundfunklizenz. Das belgische Medienrecht konzentriert sich auf klassische Fernsehsender und ggf. große Streaming-Plattformen, nicht auf einzelne IRL-Streamer. Solange der Stream nicht die Dimension eines Rundfunkprogramms annimmt, müssen Streamer keine Zulassung beantragen. Dennoch gelten Jugendschutz- und Hate-Speech-Regeln der Plattform sowie allgemeine Gesetze.
  • Haftung & Konsequenzen: Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild oder den Datenschutz können in Belgien zivilrechtliche Folgen haben. Betroffene Personen dürfen verlangen, dass Aufnahmen entfernt werden, und können auf Unterlassung klagen. In gravierenden Fällen drohen Schadenersatzforderungen. Darüber hinaus kann die Datenschutzbehörde Geldbußen verhängen, wenn personenbezogene Daten (Bildnisse) unerlaubt verarbeitet werden.
  • Praktische Tipps: Weisen Sie in Belgien deutlich darauf hin, dass Sie streamen – z. B. durch ein Schild am Streaming-Rucksack oder mündliche Hinweise. Fragen Sie im Zweifel Passanten um Erlaubnis, bevor Sie sie nah filmen. Nutzen Sie Tools wie Verpixelung oder Unschärfe, um unbeteiligte Personen unkenntlich zu machen. Sollten Personen erkennbar im Stream zu sehen sein, holen Sie nach Möglichkeit eine kurze Einwilligung ein (auch mündlich). Reagieren Sie respektvoll, wenn jemand nicht gefilmt werden möchte – Kamera wegdrehen und Wunsch akzeptieren.

Bulgarien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Auch in Bulgarien genießen Personen Schutz vor ungewollter Darstellung. Ohne Zustimmung darf niemand gezielt in einem Livestream gezeigt werden. Identifizierbare Aufnahmen ohne Einwilligung können gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzgesetze verstoßen. Die DSGVO gilt auch hier: Gesichter, Stimmen etc. sind personenbezogene Daten, deren Verarbeitung (Streaming) eine rechtliche Grundlage braucht – in der Regel die Einwilligung.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Öffentliches Streamen ist erlaubt, sofern keine berechtigten Interessen Dritter verletzt werden. Das Filmen von Menschen in der Öffentlichkeit ist unproblematisch, solange sie nur zufällig im Hintergrund erscheinen oder es sich um Aufnahmen bei öffentlichen Ereignissen handelt. Spezifische Drehgenehmigungen werden für einzelne Streamer im gewöhnlichen Stadtgebiet nicht verlangt. Dennoch sollte man Vorsicht walten lassen an sensiblen Orten (z. B. Regierungsgebäude, Sicherheitszonen), wo Filmen eingeschränkt sein kann.
  • Indoor-Streams: In Innenräumen Bulgariens gilt das Hausrecht streng: Vor dem Streamen muss die Erlaubnis des Verantwortlichen (Eigentümer/Betreiber) eingeholt werden. Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, dürfen nicht ungefragt gefilmt werden. Besonders in privaten Räumlichkeiten ist die Zustimmung aller erkennbaren Teilnehmer Voraussetzung, damit kein Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre vorliegt.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Für Online-Livestreams privater Personen kennt Bulgarien keine Rundfunklizenzpflicht. Solche Pflichten gelten vornehmlich für traditionelle Rundfunkveranstalter. Solange ein IRL-Stream rein online und ohne festen Sendeplan stattfindet, muss er nicht bei Medienbehörden angemeldet werden. Dennoch sind Streamer an allgemeine Gesetze gebunden, etwa gegen extremistische Inhalte oder zum Jugendschutz (insbesondere wenn der Stream öffentlich zugänglich ist).
  • Haftung & Konsequenzen: Wer in Bulgarien jemanden ohne Erlaubnis filmt und streamt, riskiert zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Person. Diese kann Entfernung des Materials oder Unterlassung zukünftiger Übertragungen fordern. Zudem können Geldstrafen durch Gerichte oder Datenschutzbehörden verhängt werden, gerade bei Verletzungen der DSGVO. Im Zweifel liegt die Beweislast für eine eingeholte Einwilligung beim Streamer.
  • Praktische Tipps: Fragen Sie lieber einmal mehr um Erlaubnis, bevor Sie jemanden deutlich im Bild zeigen. Zeigen Sie im Streamumfeld (z. B. an Ihrer Kleidung oder Kamera) einen Hinweis wie “Live-Übertragung”, damit Umstehende informiert sind. Wenn Personen nicht gefilmt werden wollen, respektieren Sie das sofort. Nutzen Sie bei Indoor-Streams in Bulgarien eventuell schriftliche Einwilligungen (oder gut dokumentierte mündliche Zusagen), besonders wenn Sie in einem Geschäft oder Café streamen – so sind Sie auf der sicheren Seite, falls es später Nachfragen gibt.

Dänemark

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Dänemark hat ein eher liberales Klima hinsichtlich Fotografie und Film in der Öffentlichkeit, doch gelten auch hier die Grundsätze der DSGVO und des Persönlichkeitsrechts. Das heißt, identifizierbare Personen sollten nicht ohne deren Zustimmung im Stream fokussiert werden. Eine Veröffentlichung von Personenbildern ohne Einwilligung kann unzulässig sein, sofern kein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In öffentlichen dänischen Bereichen darf man in der Regel filmen und streamen, solange keine Belästigung stattfindet und keine persönlichen Gespräche aufgezeichnet werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Es gibt kein generelles Verbot, Personen als Teil der Straßenszene zu filmen, doch sollte ein Streamer sehr darauf achten, Privatsphäre zu wahren – beispielsweise nicht hart auf einzelne Fremde zuhalten, insbesondere wenn sie erkennbar bleiben. Offizielle Genehmigungen braucht man meist nur für größere Filmteams oder das Absperren von Bereichen, nicht für einen einzelnen Streamer mit Rucksack.
  • Indoor-Streams: In Dänemark muss für Innenräume (Läden, Museen, private Gebäude) immer die Erlaubnis des Eigentümers/Betreibers vorab eingeholt werden, da ansonsten das Hausrecht verletzt wird. Besucher oder Mitarbeiter, die im Stream erscheinen könnten, sollten informiert werden. Es ist ratsam, etwa durch ein Schild am Eingang oder einen Aushang, auf den Livestream hinzuweisen. Ohne Zustimmung der Anwesenden ist vom Streamen abzusehen, um keine Persönlichkeitsverletzung zu begehen.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Dänische Gesetze verlangen keine Rundfunklizenz für spontane Internet-Livestreams. Nur wer ein anbietergesteuertes, fernsehähnliches Programm aufzieht, würde unter Rundfunkregulierung fallen. Ein typischer IRL-Streamer gilt als Inhaltsersteller online und unterliegt daher vor allem den Nutzungsbedingungen der Streaming-Plattform und allgemeinen Gesetzen (z. B. gegen Verleumdung oder Aufruf zu Straftaten).
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte jemand in Dänemark sein Recht auf eigenes Bild verletzt sehen, kann er juristisch gegen den Streamer vorgehen. In der Praxis sind Prozesse selten, doch bei klaren Verstößen (z. B. jemand wird gegen seinen ausdrücklichen Willen gefilmt und bloßgestellt) drohen Unterlassungsforderungen und Schadensersatz. Die Datenschutzbehörde könnte bei systematischen Verletzungen ebenfalls aktiv werden.
  • Praktische Tipps: Auch wenn Dänemark etwas lockerer wirkt, gilt: Holen Sie im Zweifel eine Einwilligung ein, vor allem wenn Sie vorhaben, mit jemandem zu sprechen oder ihn prominent zu zeigen. Seien Sie rücksichtsvoll – filmen Sie lieber die Umgebung als fremde Gesichter. Ein kleiner Streamer-Delay (Zeitverzögerung) kann helfen, um im Notfall peinliche oder problematische Szenen auszublenden, bevor sie live gehen.

Deutschland

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In Deutschland ist das Recht am eigenen Bild ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) dürfen Bilder/Videos von erkennbaren Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Ausnahmen (nach § 23 KunstUrhG) sind eng gefasst: Personen der Zeitgeschichte, Menschen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit, Bilder von Versammlungen/Umzügen oder ähnlichen öffentlichen Ereignissen, und Fälle eines höheren Kunstinteresses. Wird keine dieser Ausnahmen erfüllt, liegt bei ungefragtem Filmen ein Rechtsverstoß vor. Zusätzlich greift die DSGVO: Da Gesichter und Stimmen personenbezogene Daten sind, ist für deren Verarbeitung im Stream eine Einwilligung nötig, sofern der Stream nicht ausnahmsweise journalistischen oder künstlerischen Zwecken dient (Art. 85 DSGVO ermöglicht in diesen Fällen gelockerte Regeln).
  • Streaming im öffentlichen Raum: Im öffentlichen Raum ist Filmen an sich erlaubt – es gibt kein generelles Gesetz, das das Streaming auf Straßen oder Plätzen verbietet. Allerdings muss man dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter achten. Praktisch bedeutet das: Wer IRL streamt, sollte möglichst keine Unbeteiligten groß ins Zentrum rücken, ohne deren Zustimmung. Personen, die nur zufällig im Hintergrund vorbeilaufen, sind unproblematisch (Beiwerk). Wird jedoch gezielt eine Person gefilmt oder interviewt, ist vorher nach Erlaubnis zu fragen. Offizielle Drehgenehmigungen sind für allein streamende Personen in der Regel nicht erforderlich, außer man möchte an Orten streamen, die unter besonderen Regelungen stehen – z. B. in Bahnhöfen, Einkaufszentren oder auf Privatgelände, wo das Hausrecht des Betreibers gilt (die Deutsche Bahn z. B. untersagt ungefragtes Filmen in Bahnhofsgebäuden).
  • Indoor-Streams: In Innenräumen Deutschlands genießt der Eigentümer bzw. Betreiber die volle Entscheidungsgewalt. Wer in einem Geschäft, Restaurant oder einer Veranstaltungshalle streamen will, muss vorher die Genehmigung einholen. Oft reicht eine formlose Anfrage; manche Veranstalter erlauben es unter Bedingungen (etwa dass keine Gäste deutlich erkennbar gefilmt werden). In privaten Räumen (Wohnungen, Studios) kann der Streamer selbst bestimmen – aber sobald Gäste anwesend sind, haben auch diese ein Persönlichkeitsrecht: Sie sollten nur gestreamt werden, wenn sie eingewilligt haben. Wichtig ist zudem, alle im Indoor-Stream sichtbaren Personen über die Live-Übertragung zu informieren (z. B. durch Hinweisschilder „Achtung, hier wird live gestreamt“).
  • Medien- und Rundfunkrecht: Deutschland hat als Besonderheit die Rundfunklizenz für Internet-Livestreams mit großer Reichweite. Nach dem Medienstaatsvertrag gilt ein regelmäßiger Live-Stream dann als zulassungspflichtiger „Rundfunk“, wenn er eine hohe gleichzeitige Zuschauerzahl erreicht (über 20.000 durchschnittlich), einen Sendeplan oder journalistisch-redaktionelle Gestaltung hat und dauerhaft angelegt ist. Nur sehr wenige Twitch- oder YouTube-Streamer erfüllen alle Kriterien – für normale IRL-Streams ist keine Lizenz nötig. Wer jedoch zum Beispiel täglich zu festen Zeiten ein Programm für ein großes Publikum streamt, sollte prüfen, ob eine Anmeldung bei der zuständigen Landesmedienanstalt erforderlich ist. Ohne erforderliche Lizenz droht in Extremfällen ein Bußgeld (theoretisch bis zu 500.000 € laut Gesetz), wobei kleine Kanäle kaum betroffen sind.
  • Haftung & Konsequenzen: Verstöße gegen das eigene Bildrecht oder den Datenschutz werden in Deutschland ernst genommen. Betroffene können zivilrechtlich gegen den Streamer vorgehen: Unterlassungsansprüche (auf zukünftiges Nicht-Zeigen), Löschung von Aufzeichnungen (z. B. Twitch-VODs) und ggf. Schadenersatz bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen sind möglich. Abmahnungen durch Anwälte sind ein gängiges Instrument, um Rechte durchzusetzen. Zudem könnten Datenschutzbehörden tätig werden, wenn systematisch ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten gestreamt werden. In seltenen Fällen kann auch das Strafrecht tangiert sein – etwa § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), falls jemand heimlich Gespräche aufnimmt, oder § 33 KunstUrhG, der unerlaubtes Veröffentlichen von Bildnissen unter Strafe stellt.
  • Praktische Tipps: Als IRL-Streamer in Deutschland sollten Sie besonders umsichtig sein. Weisen Sie schon zu Beginn eines Streams (oder durch Aufkleber am Equipment) darauf hin, dass gefilmt wird. Bitten Sie Personen aktiv um Erlaubnis, bevor Sie sie deutlich ins Bild nehmen – ein kurzes Handzeichen oder freundliches Fragen genügt oft. Vermeiden Sie es, länger auf Menschen zu halten, die erkennbar ausweichen oder Kamera scheu sind. Technisch kann es helfen, einen kleinen Zeitversatz (Delay) einzubauen, damit Sie im Notfall kompromittierende Szenen noch ausblenden können. Nutzen Sie außerdem Blur- oder Mosaic-Effekte, um etwa Kfz-Kennzeichen, Kinder oder zufällige Passanten unkenntlich zu machen. Im Zweifel: lieber einmal die Kamera schwenken oder auf den Boden richten, als eine Konfrontation oder Rechtsverletzung zu riskieren.

Estland

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In Estland gelten EU-weit harmonisierte Datenschutzregeln: Das Abbilden und Übertragen von Personen fällt unter den Schutz personenbezogener Daten. Auch wenn Estland grundsätzlich technikfreundlich ist, darf man Personen nicht ohne weiteres erkennbar streamen – Einwilligung ist der sichere Weg, sofern die Person im Fokus steht. Das Persönlichkeitsrecht wird durch die DSGVO und lokale Gesetze geschützt, sodass unbefugtes Filmen zu Beschwerden oder Löschungsbegehren führen kann.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Öffentliches Live-Streaming ist in Estland erlaubt, solange man keine Privatsphäre verletzt. Das bedeutet, das Filmen von Straßen, Plätzen und Parks ist unproblematisch, so lange Personen nur nebenbei erscheinen. Wenn allerdings jemand erkennbar gefilmt wird und nicht bloß Teil des allgemeinen Hintergrunds ist, sollte der Streamer vorher fragen. Es gibt keine spezielle Vorschrift, die eine Drehgenehmigung für öffentliche Orte verlangt, aber bei Behördengebäuden, militärischen Anlagen oder Polizeieinsätzen sollte man das Handy lieber stecken lassen, um keine Sicherheitsregeln zu brechen.
  • Indoor-Streams: In Innenräumen Estlands braucht es wie überall die Erlaubnis des Besitzers (sei es der Inhaber eines Cafés, eines Ladens oder einer anderen Location), bevor man die Kamera anwirft. Besucher oder Personal in diesen Räumen sollten deutlich informiert werden, dass gefilmt wird – idealerweise durch direkte Ansprache oder Aushänge. Ohne Zustimmung der Personen sollte man in geschlossenen Räumen nicht streamen, da hier die Erwartung von Privatsphäre höher ist als draußen.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Estland fordert keine Rundfunklizenzen von Individuen, die online streamen. Die Medienaufsicht konzentriert sich auf klassische Sender oder große Online-Mediendienste. Ein IRL-Stream auf einer gängigen Plattform gilt rechtlich als Verbreitung eigener Inhalte und benötigt keine vorherige Zulassung. Estland ist für seine internetfreundlichen Gesetze bekannt, doch auch hier müssen Streamer Gesetze wie das Verbot extremistischer Inhalte und Regelungen zum Jugendschutz beachten.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte in Estland jemand durch einen Stream seine Rechte verletzt sehen, kann er sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder zivilrechtliche Schritte einleiten. In der Praxis würde meist zuerst eine Aufforderung erfolgen, den betreffenden Clip zu entfernen oder nicht weiter zu verbreiten. Kommt der Streamer dem nicht nach, könnten Bußgelder (nach DSGVO-Grundsätzen) verhängt oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Diese Szenarien sind zwar selten, aber möglich, insbesondere wenn jemand bewusst bloßgestellt oder in peinlicher Lage gezeigt wird.
  • Praktische Tipps: Nutzen Sie die offene digitale Kultur Estlands zu Ihrem Vorteil, aber mit Respekt: Fragen Sie Einheimische oder Passanten ruhig, ob es okay ist, wenn sie im Stream auftauchen. Oft zeigen sich Menschen kooperativ, wenn man freundlich fragt. Halten Sie zur Sicherheit ein paar estnische Phrasen bereit, um zu erklären, dass Sie live senden und ob das in Ordnung ist. Eine kleine Verzögerung im Stream kann auch hier helfen, ungewollte Szenen schnell auszublenden.

Finnland

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Finnland legt großen Wert auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Obwohl Finnen als medienaffin gelten, schützt das Gesetz Individuen vor ungewollter Darstellung. Ohne Zustimmung sollte niemand prominent im Livestream zu sehen sein; andernfalls könnte das als Verletzung der Privatsphäre oder als unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten (gemäß DSGVO) gewertet werden.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Finnland gibt es kein generelles Filmverbot in der Öffentlichkeit. Das heißt, man darf in Parks, Straßen oder auf öffentlichen Plätzen streamen. Allerdings: Private Momente oder Gespräche, die man zufällig einfängt, sollte man nicht ohne Erlaubnis senden. Das Filmen von Menschenmengen (etwa bei einem Stadtfest) ist unproblematisch, doch wenn einzelne Personen deutlich erkennbar hervorgehoben werden, empfiehlt sich, deren Einwilligung einzuholen. Offizielle Stellen verlangen keine Drehgenehmigung für normale Streams im Freien; nur für kommerzielle Filmteams oder in besonderen Zonen (z. B. nahe militärischer Einrichtungen) sind Einschränkungen möglich.
  • Indoor-Streams: In Innenräumen Finnlands gilt gleiches Prinzip: Fragen, bevor man streamt. Ob in einem Geschäft, Restaurant oder Museum – die Zustimmung des Betreibers ist Pflicht, da dieser das Hausrecht ausübt. Besucher müssen informiert werden; viele finnische Einrichtungen reagieren aber aufgeschlossen, wenn man höflich um Erlaubnis fragt. Wichtig: In privaten Räumen (z. B. zu Hause mit Gästen) ist ebenfalls jeder sichtbar Beteiligte um Einverständnis zu bitten.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Finnland sieht für individuelle Internet-Streams keine Rundfunklizenz vor. Solche Pflichten greifen eher bei professionellen Medienhäusern. Eine Ausnahme könnten extreme Fälle sein, in denen ein Internet-Stream faktisch als Fernsehprogramm funktioniert, aber im normalen IRL-Streaming kommt das nicht vor. Streamer sollten sich vielmehr an die allgemeinen Gesetze halten – z. B. Finnlands strenge Regeln gegen Hate Speech – und die Plattform-Regeln beachten.
  • Haftung & Konsequenzen: Wer in Finnland Persönlichkeitsrechte verletzt (etwa jemanden bloßstellt oder ungefragt filmt), muss im Zweifel mit rechtlichen Schritten rechnen. Meistens wird das außergerichtlich geklärt – z. B. durch Aufforderung, das Material zu entfernen. Kommt es doch zu einer Anzeige oder Klage, prüfen Gerichte den Einzelfall: War die Person nur beiläufig im Bild oder wurde sie gezielt vorgeführt? Bei klarer Verletzung drohen Unterlassungsverfügungen und ggf. Schadenersatz. Auch Datenschutzverstöße können gemeldet werden; die Behörde könnte Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen.
  • Praktische Tipps: Finnen schätzen Zurückhaltung und Höflichkeit – das kommt Streamern zugute, die respektvoll agieren. Fragen Sie freundlich („Saanko kuvata liveen?“ – „Darf ich das live filmen?“), wenn Sie jemanden ins Bild nehmen möchten. Oft wird die Antwort positiv sein, zumal viele neugierig auf Streaming sind. Vermeiden Sie jedoch unbedingt, in privat wirkende Situationen reinzufilmen (z. B. jemanden, der telefoniert oder offenkundig nicht gestört werden will). Als Vorsichtsmaßnahme können Sie eine moderate Verzögerung im Stream einsetzen und auf schnelle Reaktion vorbereitet sein, falls jemand nachträglich doch nicht gezeigt werden möchte.

Frankreich

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Frankreich hat einen der strengsten Schutz des Privatlebens in Europa. Das droit à l’image (Recht am eigenen Bild) besagt, dass jeder selbst darüber bestimmen darf, ob sein Bild veröffentlicht wird. Ohne vorherige Einwilligung dürfen erkennbare Personen also nicht im Livestream gezeigt werden, außer es greift eine Ausnahme. Solche Ausnahmen gibt es z. B. für Personen des öffentlichen Lebens in Ausübung ihrer Funktionen oder für Personen in einer Menschenmenge bei einem öffentlichen Ereignis. Darüber hinaus ist auch die Stimme einer Person geschützt. Verstöße können sowohl zivilrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz nach Art. 9 Code Civil) als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Das Filmen in der Öffentlichkeit ist in Frankreich nur auf den ersten Blick frei: Man darf zwar Kameras im öffentlichen Raum benutzen, aber sobald man das Material veröffentlicht (wie beim Live-Stream), gelten die strengen Bildrechte. Praktisch bedeutet das: Wer durch Pariser Straßen streamt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, solange unbeteiligte Personen erkennbar ins Bild kommen. Es ist ratsam, möglichst anonyme Einstellungen zu wählen – z. B. sich selbst zu filmen oder allgemeine Stadtansichten, ohne Passanten herauszugreifen. Das Filmen von Polizeibeamten oder Sicherheitskräften ist seit 2021 ebenfalls sensibler geworden (Stichwort „Global Security Law“ – hier gibt es Einschränkungen, wenn die Aufnahmen mit böser Absicht zur Identifizierung der Beamten verwendet werden könnten). Generell braucht man keine staatliche Drehgenehmigung für spontanes Streaming in normalen öffentlichen Bereichen, doch in Museen, Bahnhöfen oder auf privatisierten Plätzen gelten mitunter Sonderregeln und man sollte im Zweifel um Erlaubnis fragen.
  • Indoor-Streams: Für Innenräume in Frankreich gilt eindeutig: Erlaubnis einholen! Ob im kleinen Laden, im Café oder bei einer Veranstaltung – der Betreiber muss zustimmen, sonst verstößt man gegen das Hausrecht und oft auch gegen die Regeln der Einrichtung. Viele Läden haben Hinweisschilder „Photographie interdite“ (Fotografieren verboten); Live-Streaming fällt genauso darunter, wenn nicht sogar strenger. Wenn gefilmt werden darf, müssen alle Anwesenden informiert werden und die Möglichkeit haben, Nein zu sagen. Besonders beim Streamen in privaten Wohnungen: Ohne Einwilligung der gefilmten Gäste macht man sich haftbar.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Frankreich verlangt für individuelle Online-Streamer keine Rundfunklizenz. Die Medienaufsicht CSA (jetzt ARCOM) reguliert zwar Fernsehen und Radio, aber Twitch- oder YouTube-Streams einzelner Personen fallen nicht darunter. Allerdings gibt es Bemühungen, große Plattformen und Content-Ersteller in bestimmten Bereichen (z. B. Jugendschutz, Desinformation) stärker zu regulieren. Als IRL-Streamer muss man aber momentan lediglich die üblichen Gesetze befolgen; eine formelle Registrierung als Sender ist nicht erforderlich, selbst wenn man viele Zuschauer hat.
  • Haftung & Konsequenzen: Wer in Frankreich das Recht am eigenen Bild verletzt, muss mit schneller juristischer Reaktion rechnen. Französische Gerichte kennen wenig Toleranz bei unbefugter Veröffentlichung von Personenbildern. Es kann zu Unterlassungsklagen und hohen Schadenersatzzahlungen kommen; in einigen Fällen wurden bereits Geldstrafen verhängt. Die betroffene Person kann auch strafrechtlich Anzeige erstatten (z. B. wegen Verletzung der Privatsphäre nach Code Pénal Art. 226-1 ff.). Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) könnte ebenfalls involviert werden, denn ein Livestream mit identifizierbaren Personen ist eine Datenverarbeitung – ohne Rechtsgrundlage drohen hier Bußgelder nach der DSGVO.
  • Praktische Tipps: In Frankreich sollten Streamer äußerst zurückhaltend agieren. Am besten vermeiden Sie es, fremde Personen erkennbar zu filmen. Konzentrieren Sie sich auf Sehenswürdigkeiten, sich selbst oder Begleitpersonen, die zugestimmt haben. Falls Sie doch Interaktionen suchen (z. B. Straßengespräche), erklären Sie unbedingt sofort, dass Sie live auf Sendung sind, und fragen Sie höflich nach Erlaubnis („Est-ce que ça vous dérange si je filme en direct?“). Lassen Sie sich ein Ja klar bestätigen, bevor Sie weiterfilmen. Im Zweifel lieber nicht streamen, als französische Persönlichkeitsrechte zu verletzen – die Schwelle für rechtliche Schritte ist hier niedrig. Denken Sie auch daran, aus Respekt keine Nahaufnahmen von Kindern zu machen und bei kritischen Situationen (Unfälle, Polizeieinsatz) die Kamera auszuschalten.

Griechenland

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Griechenland schützt Persönlichkeitsrechte im Rahmen der Verfassung und der DSGVO. Personen haben ein Recht auf Privatheit, das auch im öffentlichen Raum nicht völlig aufgehoben ist. Das Filmen einer Person und Live-Übertragen ohne deren Zustimmung kann als Verletzung des persönlichen Bildrechts gelten, sofern die Person klar erkennbar ist und kein öffentliches Interesse an der Aufnahme besteht.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Öffentliches Streaming ist in Griechenland erlaubt, solange man respektvoll vorgeht. Touristische Orte und Straßenszenen zu streamen ist gängig, aber man sollte vermeiden, fokussiert einzelne Leute zu filmen, die nicht eingewilligt haben. Wenn man etwa auf einem Marktplatz streamt, ist es ratsam, in breiteren Winkeln zu filmen oder Menschen unkenntlich zu lassen, es sei denn, man fragt sie vorher. Offizielle Genehmigungen sind für spontane Streams nicht erforderlich. Allerdings gibt es Einschränkungen beim Filmen von Militäreinrichtungen oder Sicherheitskräften – hier ist Vorsicht geboten.
  • Indoor-Streams: In Innenräumen (z. B. Tavernen, Geschäfte, öffentliche Ämter) gilt auch in Griechenland: Erst den Eigentümer/Betrieber fragen. Viele sind aufgeschlossen, wenn man erklärt, dass man streamen möchte – gerade im touristischen Kontext. Dennoch muss man alle im Raum erscheinenden Personen respektieren und darf nicht ohne deren Einwilligung live senden. In staatlichen Einrichtungen (z. B. Behördengebäuden) ist Filmen meist verboten, es sei denn, es liegt eine besondere Erlaubnis vor. In privaten Häusern natürlich nur mit Zustimmung der Anwesenden.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Für Online-Streamer gibt es in Griechenland keine spezielle Rundfunkregulierung. Wer also per Handy durch Athen streamt, benötigt keine Rundfunklizenz. Die griechische Nationalrat für Radio und Fernsehen (NCRTV) kümmert sich um formelle Sender und eventuell audiovisuelle Dienste, aber persönliches Live-Streaming fällt nicht darunter. Trotzdem gilt: Inhalte, die z. B. gegen Gesetze (Volksverhetzung, Beleidigung, etc.) verstoßen, sind selbstverständlich untersagt – die Plattform oder Behörden könnten einschreiten.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollten griechische Bürger sich durch einen Stream bloßgestellt oder verletzt fühlen, können sie rechtlich gegen den Streamer vorgehen. Das griechische Zivilrecht ermöglicht Klagen auf Unterlassung und Entschädigung bei Persönlichkeitsverletzungen. Auch können Datenschutzverstöße gemeldet werden; die griechische Datenschutzbehörde kann daraufhin tätig werden. Zwar ist die Klagefreude im Vergleich zu Frankreich geringer, doch im Ernstfall würde ein Gericht wohl zugunsten der Privatperson entscheiden, sollte diese unberechtigt gefilmt worden sein.
  • Praktische Tipps: Griechen sind für ihre Gastfreundschaft bekannt – wenn man freundlich auf Leute zugeht, erklären viele sich bereit, Teil des Streams zu sein. Dennoch gilt: erst fragen, dann filmen. Lernen Sie ein paar Worte Griechisch, etwa „Με συγχωρείτε, μπορώ να κάνω live streaming?“ (Entschuldigung, darf ich live streamen?), um das Eis zu brechen. Achten Sie besonders in religiösen Stätten (Klöster, Kirchen) und bei offiziellen Anlässen darauf, nicht unerlaubt zu streamen. Und: Halten Sie im Zweifel die Kamera lieber auf sich oder die Landschaft gerichtet, um niemandes Privatsphäre zu verletzen.

Irland

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In Irland gibt es traditionell einen eher liberalen Umgang mit Fotografieren in der Öffentlichkeit, jedoch sind durch die DSGVO auch hier klare Regeln gesetzt: Die Abbildung identifizierbarer Personen auf einem Stream gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten, wofür es einer Rechtsgrundlage bedarf. Da Irland kein spezielles „Recht am Bild“ im Zivilrecht wie Deutschland hat, stützt man sich vorrangig auf Datenschutz und allgemeine Persönlichkeitsrechte. Unbefugtes Filmen, das jemandes Privatsphäre verletzt oder ihn bloßstellt, kann unzulässig sein.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Das öffentliche Streamen ist in Irland an sich gestattet – man darf in Dublin oder auf dem Land frei filmen, soweit man nicht in die Privatsphäre eindringt. Menschen in öffentlichen Bereichen haben eine gewisse Erwartung, nicht permanent aufgenommen zu werden; aber rein rechtlich gibt es kein striktes Verbot, sie zu filmen, sofern es nicht belästigend oder diffamierend ist. Dennoch: Um Konflikte zu vermeiden, sollte man Rücksicht nehmen und erkennbar gefilmte Personen fragen. Offizielle Erlaubnisse braucht es keine, außer vielleicht in bestimmten Touristenzielen (einige Schlösser, Parks oder Museen haben eigene Regeln).
  • Indoor-Streams: In Irland ist es selbstverständlich, vor dem Streamen in Pubs, Geschäften oder anderen Innenräumen die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. Iren sind meist freundlich und neugierig, aber man sollte das Personal oder den Gastgeber immer vorab informieren. Wenn andere Gäste im Bild sein könnten, empfiehlt es sich, sie kurz anzusprechen oder allgemeine Hinweise aufzuhängen („Recording in progress“). In privaten Räumen gilt ohnehin: ohne Zustimmung der anwesenden Personen kein Stream.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Irland verlangt keine Rundfunklizenzen für individuelle Streamer. Die Broadcasting Authority of Ireland (BAI) fokussiert sich auf Rundfunk und Fernsehen. Online-Streaming durch Einzelpersonen ist frei, solange es nicht gegen andere Gesetze verstößt. Irland hat viele große Tech- und Social-Media-Firmen angesiedelt; entsprechend sind die Plattformregeln oft streng zu befolgen (irische Behörden setzen z. B. Jugendschutz via Plattformrichtlinien um). Für den Streamer selbst gibt es aber keine Registrierungspflicht.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, würde in Irland abgewogen, ob die vernünftigen Erwartungen der Person an Privatsphäre verletzt wurden. Bei klaren Übergriffen – etwa jemand wird trotz Protest weitergefilmt und livegestellt – könnte die Person Unterlassung und Schadenersatz fordern. Die Datenschutzkommission kann bei Verstößen ermitteln, insbesondere weil viele Tech-Verstöße in Irland (als EU-Sitz großer Firmen) verhandelt werden. Allerdings sind Fälle, in denen ein privater Streamer belangt wurde, bislang kaum bekannt.
  • Praktische Tipps: In Irland hilft oft ein lockerer Umgang: Viele lassen sich filmen, wenn man nett fragt und vielleicht kurz erklärt, was man da macht. Dennoch: Respektieren Sie ein „No“, falls jemand nicht im Stream sein möchte. Seien Sie vorsichtig in sensiblen Bereichen, z. B. filmen Sie nicht ungefragt in irischen Pubs Leute beim persönlichen Gespräch. Ein guter Trick ist, ein grünes Shirt mit Kamera-Symbol oder einen auffälligen Hinweis am Rucksack zu tragen – das signalisiert, dass gefilmt wird, und schafft Transparenz ohne jedes Mal einzeln erklären zu müssen.

Italien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Italien hat klare Gesetze zum Schutz des Bildnisses einer Person. Gemäß Artikel 96 des italienischen Urheberrechtsgesetzes (Legge 633/1941) dürfen Fotos/Videos von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Artikel 97 nennt Ausnahmen: Wenn die Person von öffentlichem Interesse ist oder das Bild bei öffentlichen Veranstaltungen oder in öffentlichen Räumen aufgenommen wurde und die Abgebildeten nur als Teil des Geschehens erscheinen, ist keine Zustimmung nötig, solange die Darstellung nicht die Würde der Person verletzt. Zusätzlich greift die italienische Datenschutzgesetzgebung (angepasst an die DSGVO) – Bilder von Personen sind personenbezogene Daten, die ohne rechtmäßigen Grund nicht live verbreitet werden dürfen.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Italien ist das Filmen an öffentlichen Orten verbreitet (man denke an Touristen in Rom). Solange Personen nur zufällig im Hintergrund sind, ist das unkritisch. Allerdings sollte ein Streamer vermeiden, einzelne Leute unvermittelt in Nahaufnahme zu zeigen. Italiener können durchaus energisch reagieren, wenn sie ungefragt gefilmt werden. Rechtlich ist man auf sicherer Seite, wenn man entweder allgemein weite Einstellungen wählt oder sich im Kontext eines öffentlichen Ereignisses bewegt (z. B. Piazza-Feste, Demonstrationen), wo das Filmen erwartet wird. Für normale Straßenszenen braucht man keine behördliche Erlaubnis, aber Achtung: Einige Kulturstätten (Kirchen, Museen) verbieten Filmen oder verlangen spezielle Genehmigungen. Auch die Polizei kann einschreiten, wenn man in Sperrbereichen (z. B. Regierungsgebäude, Militärzonen) filmt.
  • Indoor-Streams: In Innenräumen Italiens gilt wie überall: Erst um Permesso fragen. Sei es im Modegeschäft in Mailand oder im familiären Restaurant in Neapel – ohne Zustimmung des Inhabers sollte man nicht live gehen. Viele Italiener sind kamerafreudig, aber ebenso viele legen Wert darauf, gefragt zu werden. In Restaurants kann man höflich den Kellner oder Chef fragen, ob es okay ist, ein bisschen zu streamen – oft wird das gestattet, solange keine anderen Gäste gestört oder erkennbar gefilmt werden. In privaten Wohnungen natürlich nur mit Einwilligung aller Beteiligten.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Italien hat eine staatliche Rundfunkaufsicht (AGCOM) für Fernsehen und Radio, aber für private Online-Streams gibt es keine Lizenzpflicht. Wer also seinen Alltag auf Twitch streamt, braucht dafür keine behördliche Zulassung. Allerdings hat Italien implementiert, dass große Video-Plattformen gewisse Pflichten haben (Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste). Für den einzelnen Streamer bedeutet das vor allem, dass er sich an die Plattformregeln und die allgemeinen Gesetze (z. B. Verbot von Volksverhetzung, Schutz Minderjähriger) halten muss.
  • Haftung & Konsequenzen: Wird jemand in Italien ohne Einwilligung in einem Stream gezeigt und fühlt sich in seinen Rechten verletzt, kann er sich wehren. Zivilrechtlich kann nach dem italienischen Zivilgesetzbuch (Art. 10) und dem genannten Bildnisrecht auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden. Tatsächlich gab es schon Fälle, in denen Personen erfolgreich gegen ungewollte Veröffentlichung ihres Bildes vorgingen. Die Datenschutzbehörde (Garante per la Protezione dei Dati Personali) kann ebenfalls aktiv werden, wenn systematisch Datenschutzverstöße durch Streaming passieren, und empfindliche Strafen verhängen.
  • Praktische Tipps: In Italien kommt man mit Freundlichkeit und Offenheit weit. Erklären Sie kurz, dass Sie einen live Vlog/Stream machen – viele Italiener finden das interessant, solange es respektvoll bleibt. Halten Sie vielleicht kleine Kärtchen bereit, auf denen steht, was Sie tun (auf Italienisch), um Sprachbarrieren zu überbrücken. Und ganz wichtig: Gestikulieren Sie ruhig dazu – nonverbale Kommunikation hilft, Verständnis zu schaffen. Sollte jemand ablehnen, respektieren Sie es sofort und richten Sie die Kamera woanders hin. In beliebten Touristenorten gibt es oft andere Streamer oder Blogger – schauen Sie sich ab, wie diese mit der Umgebung interagieren, um lokale Gepflogenheiten zu lernen.

Kroatien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Als EU-Mitglied hat Kroatien die DSGVO und schützt persönliche Daten, einschließlich Videobilder, gesetzlich. Es existiert zudem ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das das Recht am eigenen Bild umfasst. Entsprechend sollten Streamer keine erkennbaren Personen ohne Erlaubnis zeigen. Gerade in ländlichen Teilen oder kleineren Städten, wo jeder jeden kennt, könnte ungefragtes Filmen als Eingriff in die Privatsphäre aufgefasst werden.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Öffentliche Orte in Kroatien dürfen gefilmt werden – Tourismus und Fotografieren sind allgegenwärtig (z. B. in Dubrovnik, Split). Solange Menschen nicht der Hauptfokus sind, ist Streaming unproblematisch. Wird jedoch jemand gezielt in Szene gesetzt, sollte man vorher fragen. An touristischen Spots sind Einheimische oft daran gewöhnt, auf Bildern aufzutauchen; dennoch gebietet der Respekt, bei Nahaufnahmen von Personen um Erlaubnis zu bitten. Behörden stören sich selten an einzelnen Streamern, aber in Nationalparks oder historischen Stätten können besondere Filmauflagen gelten (oft eher aus Naturschutz oder Denkmalschutz, weniger aus Datenschutzgründen).
  • Indoor-Streams: In Kroatiens Innenräumen (Cafés, Läden, Museen) gilt: Nachfragen. Gerade in kleinen, familiengeführten Betrieben ist es höflich und notwendig zu fragen, ob Filmen okay ist. Die meisten werden zustimmen, wenn man ihnen das Ziel erklärt, aber manche möchten es nicht – das ist zu respektieren. Bei Events (z. B. Hochzeiten, Partys) sollte man besonders vorsichtig sein und wirklich nur mit ausdrücklicher Genehmigung streamen, da sonst die Privatsphäre der Gäste verletzt werden könnte.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Kroatien fordert keine Rundfunklizenz für privates Streaming. Die Mediengesetze betreffen vor allem Rundfunkveranstalter und große Mediendienste. Ein IRL-Streamer fällt da nicht drunter, egal wie viele Zuschauer er online hat. Trotzdem muss man auf Inhalte achten: Diffamierung, Hassrede oder das Zeigen illegaler Handlungen können auch in Kroatien verfolgt werden. Die Plattform (wie Twitch) wird solche Verstöße meist ohnehin ahnden.
  • Haftung & Konsequenzen: Wenn jemand in Kroatien durch einen Stream seine Rechte verletzt sieht, kann er sich beschweren oder Klage einreichen. Das kroatische Zivilrecht erlaubt es, wegen Persönlichkeitsverletzungen (dazu zählt ungewolltes Filmen) Schadenersatz zu verlangen. Auch kann der Betroffene verlangen, dass das Videomaterial gelöscht wird. Während solche Fälle nicht häufig publik werden, sollte man sie nicht ausschließen – vor allem in sensiblen Situationen (z. B. jemand wird in einer unangenehmen Lage gefilmt und im Internet gezeigt).
  • Praktische Tipps: In Kroatien herrscht meist eine entspannte Atmosphäre, die Ihnen als Streamer entgegenkommt. Nutzen Sie das – gehen Sie offen auf Leute zu, vielleicht sogar mit ein paar kroatischen Floskeln („Mogu li snimati za live?“ – Darf ich für einen Livestream filmen?). In touristischen Gegenden sprechen viele Englisch, was die Erklärung erleichtert. Achten Sie aber darauf, Respekt vor Traditionen zu zeigen: In sakralen Räumen oder bei kulturellen Bräuchen lieber nicht ungefragt draufhalten. Und: Die Küstenregion zieht viele Blogger an – hier sind die Einheimischen oft schon daran gewöhnt, während im Binnenland Zurückhaltung gut ankommt.

Lettland

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Lettland setzt wie alle EU-Staaten die DSGVO um und hat zusätzlich im Zivilrecht Persönlichkeitsrechte verankert. Das bedeutet: Das Bild einer Person ist grundsätzlich geschützt. Ohne Einwilligung sollte niemand erkennbar im Livestream auftauchen, es sei denn, es handelt sich um eine öffentliche Person oder die Aufnahme erfolgt im Rahmen des Zeitgeschehens (z. B. Berichterstattung über ein Ereignis). Ansonsten könnte es als Verletzung des Rechts am eigenen Bild bzw. Privatsphäre angesehen werden.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Lettland ist öffentliches Filmen zulässig, solange man nicht in persönliche Bereiche eindringt. Die Einwohner Rigas sind an Touristen und Kameras gewöhnt, aber ein Livestream ist nochmal ein anderes Level, da es live ins Internet geht. Vorsichtshalber sollte man Passanten freundlich signalisieren, dass gerade gefilmt wird, z. B. indem man die Kamera gut sichtbar hält und offen agiert. Keine Genehmigung braucht man als Einzelperson im Freien; jedoch kann die Polizei einschreiten, falls jemand sich belästigt fühlt oder man z.B. sicherheitsrelevante Einrichtungen filmt (ähnlich wie überall: Militär, Grenze, etc.).
  • Indoor-Streams: Für Innenräume in Lettland gilt auch: Fragen und informieren. Lettische Geschäftsinhaber oder Veranstalter werden es schätzen, wenn man um Erlaubnis bittet, bevor man streamt. Viele verstehen Englisch, doch ein höflicher lettischer Satz kann Türen öffnen. Wichtig ist, dass alle anwesenden Personen, die ins Bild kommen könnten, ihr Okay geben – am besten vorher abklären oder durch Aushang informieren („Notiek tiešraide“ – Es findet ein Livestream statt).
  • Medien- und Rundfunkrecht: Lettland verlangt keine formelle Lizenz für private Internetstreams. Medienregulierung betrifft hier vor allem Fernsehsender und evtl. große Webvideotheken. Als IRL-Streamer hat man mit diesen Pflichten nichts zu tun. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass Lettland (wie auch Litauen) gegen Desinformation und Hass im Netz streng vorgeht, insbesondere vor dem Hintergrund politischer Spannungen. Also im Stream keine gesetzeswidrigen Inhalte zeigen oder sagen – das kann rechtliche Nachspiele haben, auch ohne Rundfunklizenz.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte jemand in Lettland sich durch einen Stream geschädigt fühlen (z. B. in seiner Ehre oder Privatsphäre verletzt), kann er den Rechtsweg beschreiten. Möglich wären Klagen nach Zivilrecht auf Unterlassung und Schadenersatz. Außerdem kann er sich an die nationale Datenschutzaufsicht wenden, die Verstöße ahnden kann. Zwar ist Lettland kein Land, das für hohe Klagesummen bekannt ist, doch alleine der Aufwand und die Möglichkeit, dass man das eigene Verhalten rechtfertigen muss, sollten abschreckend genug sein, um Regeln zu beachten.
  • Praktische Tipps: In Lettland ist man mit Höflichkeit und Zurückhaltung gut beraten. Sprechen Sie Leute nicht zu forsch an; wenn Sie filmen, lassen Sie etwas Distanz. Ein Lächeln und ein Fingerzeig auf die Kamera können helfen, Verständigung ohne viele Worte herzustellen. Falls Sie Lettisch nicht sprechen, tut es auch Englisch – insbesondere jüngere Letten sind internetaffin und verstehen Ihr Anliegen, wenn Sie erklären, dass Sie vloggen oder streamen. Lieber eine Erlaubnis zu viel eingeholt, als jemanden verärgert – das gilt hier wie überall.

Litauen

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Litauen schützt das Recht auf Privatleben seiner Bürger, was auch das eigene Bild einschließt. Unerlaubtes Filmen kann als Eingriff in die persönliche Ehre und Privatsphäre gesehen werden. Auch hier gilt die DSGVO: Wer Personen live überträgt, verarbeitet deren persönliche Daten und braucht dazu im Normalfall deren Einwilligung.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Im litauischen Alltag ist das Filmen in der Öffentlichkeit nichts Ungewöhnliches, aber Live-Streaming ist noch vergleichsweise neu. Daher sollte man umsichtig sein: In Städten wie Vilnius oder Kaunas wird es toleriert, solange man passiv die Umgebung filmt. Doch sobald man Menschen aktiv filmt, sollte man sie vorher ansprechen. Öffentliche Events (Stadtfeste, Konzerte) darf man gerne streamen – dort gibt es implizit die Einwilligung der Menge, da es ein öffentlicher Anlass ist. Eine offizielle Erlaubnis braucht man dafür nicht.
  • Indoor-Streams: Innenaufnahmen erfordern immer das Okay der Verantwortlichen. Litauer legen Wert auf Höflichkeit; fragt man nett in einem Geschäft oder Café, bekommt man entweder freundliche Zustimmung oder ein höfliches Nein – beides muss man respektieren. Bei geschlossenen Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Firmen-Events) sollte man im Vorfeld klären, ob Streaming erlaubt ist, denn ansonsten könnte man versehentlich interne Dinge nach außen tragen, was unerwünscht ist.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Für individuelle Streams gibt es in Litauen keine speziellen Lizenzen. Mediengesetze konzentrieren sich auf Rundfunk und organisierte Medienanbieter. Als IRL-Streamer muss man also keine formellen Hürden nehmen. Allerdings hat Litauen in den letzten Jahren die Kontrolle von Online-Inhalten (z. B. hinsichtlich Propaganda) verschärft – das betrifft zwar vorwiegend Plattformen oder Accounts mit politischer Agitation, aber es schadet nicht, sensibel mit dem Content umzugehen.
  • Haftung & Konsequenzen: Wenn jemand durch Ihren Stream kompromittiert wird (z. B. in peinlicher Situation erfasst), kann er nach litauischem Zivilrecht auf Unterlassung und eventuell Schadensersatz klagen. Auch die Datenschutzbehörde könnte ein Bußgeld verhängen, wenn grob gegen den Datenschutz verstoßen wird. Die Durchsetzung solcher Ansprüche hängt aber vom Einzelfall ab – oft wird erst außergerichtlich kommuniziert (bitte löschen etc.). Wer einsichtig reagiert, kann größeren Ärger meist abwenden.
  • Praktische Tipps: Zeigen Sie in Litauen Rücksicht und verhalten Sie sich eher defensiv beim Filmen. Wenn Sie Leute einbeziehen wollen, könnten ein paar Worte auf Litauisch Pluspunkte bringen („Ar galiu filmuoti?“ – Kann ich filmen?). Achten Sie auf Nonverbale Zeichen: Ziehen sich Leute zurück oder schauen weg, sollten Sie sie nicht weiter im Bild haben. Bieten Sie an, den Stream kurz zu pausieren, falls jemand Bedenken äußert – so signalisieren Sie Kompromissbereitschaft.

Luxemburg

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Luxemburg, als Sitz wichtiger EU-Institutionen, legt hohen Wert auf den Schutz der Privatsphäre. Das Recht am eigenen Bild ist auch hier anerkannt: Niemand darf ohne Zustimmung in einem Live-Video deutlich erkennbar gezeigt werden, wenn nicht gerade eine Ausnahme (z. B. Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung) greift. Verstöße können sowohl als Persönlichkeitsrechtsverletzung gewertet werden als auch datenschutzrechtlich relevant sein.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Luxemburgs Städten darf man grundsätzlich filmen, aber die Bewohner schätzen Diskretion. Wenn Sie z. B. durch die Luxemburger Altstadt streamen, achten Sie darauf, nicht aufdringlich zu sein. Behördengebäude, Bankenviertel und EU-Gebäude sind sensibel – hier beim Filmen vorsichtig vorgehen, um keine Sicherheitsbedenken auszulösen. Einzelne Passanten sollte man, wie überall, nicht unvermittelt groß ins Bild bringen. Eine Genehmigung braucht man für spontane IRL-Streams im Freien nicht, aber wenn Sie mit Stativ oder größerer Kamera auftauchen, könnten Sicherheitsleute nachfragen – erklären Sie dann ruhig Ihr Vorhaben.
  • Indoor-Streams: In Luxemburgs Innenräumen (sei es ein kleines Café oder eine europäische Behörde) ist vorher zu fragen. Besonders offizielle Einrichtungen haben strikte Regeln – dort ist Streaming meist tabu ohne Akkreditierung. In privaten Geschäften entscheidet der Inhaber; manche exklusive Boutiquen mögen es nicht, wenn gefilmt wird. Hat man die Erlaubnis, sollten dennoch unbeteiligte Kunden geschützt werden (nicht ungefragt filmen oder Gesichter verwischen). Bei privaten Treffen in geschlossenen Räumen gilt ebenso: nur mit Einwilligung der Beteiligten streamen.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Als kleines Land mit internationaler Ausrichtung hat Luxemburg zwar starke Medien (RTL etc.), aber für Web-Streamer gibt es keine Lizenzpflicht. Wer privat online sendet, fällt nicht unter das klassische Rundfunkgesetz. Luxemburg beherbergt jedoch viele EU-Datenschutz- und Medienstellen, was bedeutet: Die Einhaltung von DSGVO und Co. wird ernst genommen. Inhalte, die beispielsweise gegen Jugendschutz verstoßen, könnten zu Problemen führen – Plattformen und Behörden haben ein Auge darauf.
  • Haftung & Konsequenzen: Wird jemand in Luxemburg gegen seinen Willen im Stream gezeigt, kann er rechtlich vorgehen. Aufgrund der Internationalität kann es auch sein, dass man sich nicht nur nach luxemburgischem Recht, sondern ggf. nach EU-Recht verantworten muss (z. B. DSGVO-Verstöße). Schadenersatzklagen und einstweilige Verfügungen (Unterlassung) sind denkbar. Gerade Unternehmen oder Prominente in Luxemburg werden schnell reagieren, falls sie ungewollt gefilmt werden, um ihre Rechte zu schützen.
  • Praktische Tipps: Seien Sie in Luxemburg besonders transparent: Weisen Sie ggf. zweisprachig (Französisch/Deutsch, oder Englisch) darauf hin, dass Sie live streamen. In einem multikulturellen Umfeld kann man damit Missverständnisse vermeiden. Fragen Sie an Orten mit Sicherheitspersonal (z. B. EU-Gebäude) lieber frühzeitig um Erlaubnis, statt spontane Konfrontationen zu riskieren. Und: Ein Lächeln und höfliches Auftreten öffnet auch hier Türen – Luxemburger schätzen respektvollen Umgang, dann sind viele durchaus hilfsbereit und tolerant.

Malta

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Malta hat als ehemaliges britisches Territorium eine etwas andere Rechtstradition, aber als EU-Mitglied gelten natürlich auch dort die DSGVO-Grundsätze. Personen haben ein Recht auf ihre Darstellung; ohne Zustimmung jemanden live zu filmen, kann als Verletzung der Privatsphäre ausgelegt werden, vor allem wenn die Person nicht nur zufällig am Rande erscheint.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Malta sind die Leute an Touristen mit Kameras gewöhnt – an den Hotspots in Valletta oder Mdina wird ständig fotografiert und gefilmt. Ein unauffälliger Livestream dürfte kaum auffallen, solange man die Menschen nicht bedrängt. Gerade auf den Straßen und Stränden kann man frei streamen. Trotzdem ist es geboten, Rücksicht auf die konservative Kultur zu nehmen: Z.B. vor Kirchen oder bei religiösen Prozessionen sollte man dezent vorgehen und sich erkundigen, ob Filmen okay ist. Offizielle Genehmigungen braucht es für normale Street-Streams nicht.
  • Indoor-Streams: In Maltas Innenräumen – etwa traditionellen Restaurants oder kleinen Läden – ist höfliches Nachfragen Pflicht. Die Malteser sind freundlich, doch erwarten sie Respekt vor ihrem privaten Umfeld. Erklären Sie kurz, was Sie tun; oft wird man es erlauben, sofern keine anderen Gäste belästigt werden. In Touristeneinrichtungen (Museen, Kirchen) gilt meist ein Filmverbot, das natürlich auch Livestreams einschließt. Bei privaten Treffen in Räumen gilt ebenfalls: keine Übertragung ohne grünes Licht aller Beteiligten.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Malta hat keine speziellen Vorschriften für private Streamer. Rundfunklizenzen sind dort nur für klassische Radio-/TV-Anbieter relevant. Das heißt, wer als Einzelperson online geht, muss keine Bürokratie fürchten. Allerdings hat Malta strenge Regeln gegen Verleumdung; da das Land klein ist, verbreiten sich Gerüchte schnell. Also sollten Streamer darauf achten, niemanden im Stream schlecht zu reden oder kompromittierend darzustellen – das könnte rechtlich heikel werden.
  • Haftung & Konsequenzen: Wenn eine Person in Malta glaubt, ihre Rechte wurden durch einen Stream verletzt, kann sie – wie in anderen Ländern – rechtlich vorgehen. Die maltesischen Gerichte würden dann voraussichtlich die europäischen Standards anwenden, sprich: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und eventuell Freiheit der Berichterstattung etc. Für den Streamer kann es teuer werden, falls er schuldig befunden wird (Schadenersatz, Kosten). Die Datenschutzbehörde könnte ebenfalls involviert werden, sollte ein gravierender DSGVO-Verstoß vorliegen.
  • Praktische Tipps: In Malta punkten Sie mit Kultursensibilität. Da das Land katholisch geprägt ist, vermeiden Sie es lieber, in Kirchen oder während religiöser Zeremonien zu streamen, es sei denn, es ist ausdrücklich erwünscht. Nutzen Sie die entspannte Inselatmosphäre: Kommen Sie mit den Leuten ins Gespräch, bevor Sie die Kamera auf sie richten. Oft helfen ein paar Brocken Maltesisch (auch wenn viele Englisch sprechen, zeigt es Respekt). Z.B. „Nista’ niffilmjak?“ – „Darf ich dich filmen?“ kann Wunder wirken, um das Eis zu brechen.

Niederlande

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In den Niederlanden gibt es das Konzept des Porträtrechts („portretrecht“). Wenn jemand auf einem Foto oder Video erkennbar ist, hat diese Person Rechte daran, besonders bei Veröffentlichung. Ohne Einwilligung darf ein erkennbares Porträt nicht veröffentlicht werden, sofern die abgebildete Person ein berechtigtes Interesse hat, die Veröffentlichung zu verhindern (z. B. Schutz der Privatsphäre). In einem Live-Stream wird man in der Regel davon ausgehen, dass solch ein Interesse besteht, es sei denn, es handelt sich um eine öffentliche Figur oder die Person hat bewusst posiert. Zusätzlich greift auch hier die DSGVO, da Gesichter personenbezogene Daten sind.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Die Niederlande sind relativ fotofreundlich im öffentlichen Raum – man darf viel, solange man niemanden belästigt. Street Photography ist erlaubt, doch bei der Veröffentlichung (Streaming) ist Vorsicht geboten. Als Streamer in Amsterdam etwa sollte man Passanten respektieren: Wenn jemand signalisiert, nicht gefilmt werden zu wollen, unbedingt drauf eingehen. Bei größeren Ansammlungen (etwa auf dem Markt oder während Festivals) ist Filmen hingegen meist okay, da man davon ausgeht, dass die Leute es tolerieren. Eine Erlaubnis von Behörden braucht man nicht für spontane Streams, aber in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Bahnhöfen kann Personal etwas dagegen haben (dann freundlich aufhören).
  • Indoor-Streams: In niederländischen Cafés, Shops oder Museen gilt ganz klar: Vraag het even – fragen Sie einfach kurz um Erlaubnis. Die meisten Niederländer sind offen und direkt: Sie bekommen ein klares Ja oder Nein. Ein Ja bedeutet aber nicht, dass alle Gäste automatisch gefilmt werden dürfen – hier muss man dann individuell schauen und vielleicht um weiteres Okay bitten, wenn jemand deutlich ins Bild kommt. In Clubs oder Bars nachts ist Filmen übrigens oft ungern gesehen, um die Privatsphäre der Gäste zu schützen – lieber bleiben lassen, außer es ist ausdrücklich erwünscht (z. B. bei einem Streaming-Event).
  • Medien- und Rundfunkrecht: Die Niederlande verlangen keine Rundfunklizenz von einzelnen Streamern. Es gibt zwar eine Medienbehörde (Commissariaat voor de Media), aber die kümmert sich vor allem um Rundfunk, Fernsehen und große Mediendienste. Ein Twitch-Streamer mit einem Rucksack fällt da nicht rein. Dennoch haben die Niederlande Gesetze z. B. zur Werbekennzeichnung und Jugendschutz, die auch Online gelten – falls man z. B. Werbung im Stream macht, muss man es kenntlich machen (nach Mediawet).
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte jemand klagen, weil er/sie im Stream zu sehen war und das nicht wollte, würde ein niederländisches Gericht prüfen, ob das „redelijk belang“ (berechtigtes Interesse) der Person an der Nicht-Veröffentlichung ihr Recht überwiegt gegenüber dem Interesse des Streamers/Fotografen. In vielen Fällen wird Privatsphäre schwerer wiegen, außer die Aufnahme war harmlos und wirklich zufällig. Konsequenz: Man kann zur Unterlassung und ggf. zu Schadenersatz verurteilt werden. Auch die Datenschutzaufsicht (Autoriteit Persoonsgegevens) könnte tätig werden, wenn systematisch Leute gefilmt werden ohne Rechtsgrundlage.
  • Praktische Tipps: Die Niederländer schätzen Offenheit. Scheuen Sie sich nicht, auf Leute zuzugehen und zu erklären, was Sie tun – oft reagieren sie positiv oder zumindest verständnisvoll. Wenn jemand nein sagt, nicht weiter bohren, sondern akzeptieren. Denken Sie daran, dass viele Niederländer Englisch sprechen; Sie können also problemlos auf Englisch kommunizieren, falls Ihr Niederländisch nicht reicht. Ein technischer Tipp: Nutzen Sie eventuell einen kleinen Weitwinkel, sodass Personen nicht riesig groß im Bild erscheinen – dann fühlt es sich weniger invasiv an, falls doch mal wer durchs Bild läuft.

Österreich

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In Österreich ist das Recht am eigenen Bild ähnlich geregelt wie in Deutschland. Gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz dürfen Bildnisse einer Person nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der Person verletzt würden. Im Klartext: Ohne Zustimmung sollte man niemanden erkennbar zeigen, sofern die Person ein Interesse hat, nicht abgebildet zu werden (was meistens bei privaten Personen der Fall ist). Ausnahmen sind z.B. erlaubt, wenn die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Öffentlichkeit erscheint oder wenn ein Ereignis von öffentlichem Interesse vorliegt. Auch hier gilt die DSGVO-Unterstützung: Gesichtsaufnahmen = persönliche Daten.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Österreich darf man an öffentlichen Orten streamen, aber man muss Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte nehmen. Wiener und Salzburger kennen viele Touristen mit Kameras; dennoch sollte man als Streamer vermeiden, Leuten direkt ins Gesicht zu filmen, ohne zu fragen. Öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Demonstrationen) darf man filmen, da hier ein öffentlicher Kontext gegeben ist. Für normales Streaming auf Straßen ist keine offizielle Genehmigung erforderlich. Es gibt allerdings Regeln in bestimmten Bereichen: In öffentlichen Verkehrsmitteln (Wiener U-Bahn etc.) ist Filmen oft unerwünscht, und auf Bahnhöfen gilt das Hausrecht der ÖBB (ähnlich wie in Deutschland).
  • Indoor-Streams: Innenräume erfordern immer Zustimmung – das Hausrecht ist zu beachten. In Österreich wird Höflichkeit großgeschrieben: Fragt man nett in einem Laden oder Kaffeehaus, bekommt man meistens eine klare Antwort. Manche traditionellen Lokale sind vielleicht strikt dagegen, andere haben kein Problem damit. Wichtig: Sollten andere Gäste im Bild sein, muss man auch diese respektieren und ggf. fragen oder nicht filmen. In Amtsgebäuden oder Gerichten ist Filmen natürlich tabu ohne ausdrückliche Erlaubnis. In den eigenen vier Wänden kann man frei streamen, aber auch da gilt, wenn Freunde/Bekannte da sind, erst fragen, bevor man sie online zeigt.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Österreich hat – wie Deutschland – eine Medienbehörde (KommAustria) und Gesetze für Rundfunk. Allerdings brauchen Privatpersonen für spontane Streams keine Lizenz. Webstreams fallen nur dann unter Regulierungsmaßnahmen, wenn sie als sogenannter „Streaming-Sender“ agieren würden (kontinuierliches Programm mit Sendeschema). Ein normaler IRL-Streamer erfüllt das nicht. Was es gibt: Anbieter von Video-on-Demand-Plattformen müssen sich registrieren (Meldepflicht für Abrufdienste), aber auf Plattformen wie Twitch/YouTube ist die Plattform selbst in der Verantwortung. Achten muss man dennoch auf Jugendschutz (z. B. keine strafbaren Inhalte zeigen).
  • Haftung & Konsequenzen: Bei Verstößen gegen das Bildrecht oder die DSGVO drohen in Österreich ebenfalls Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Jemand, der ohne Erlaubnis im Stream vorkommt, kann verlangen, nicht mehr gezeigt zu werden, und eine Unterlassungserklärung fordern. Notfalls entscheidet ein Gericht, wobei meist zugunsten der Persönlichkeitsrechte entschieden wird, außer es war eine völlig belanglose oder zufällige Erscheinung. Datenschutzbehörden könnten Strafen verhängen, das ist aber bei einzelnen Streamern bisher kaum vorgekommen. In der Medienberichterstattung gab es Fälle, wo z.B. Paparazzi-Aufnahmen verboten wurden – diese Logik ließe sich auch auf Live-Streams übertragen, wenn sie jemanden ungewollt zeigen.
  • Praktische Tipps: In Österreich kommt man mit Charme und Sachlichkeit weiter. Sprechen Sie Leute höflich an (ein „Grüß Gott, wir sind live auf Sendung, ist das in Ordnung?“ wirkt Wunder). Oft sind die Menschen kooperativ, wenn man ihnen den Zweck erklärt. Haben Sie idealerweise ein kleines Infoblatt dabei, das Sie bei Bedarf herzeigen können, worum es in Ihrem Stream geht – das schafft Vertrauen. Außerdem: Planen Sie Ihren Stream ein wenig um eventuelle heikle Orte herum – z. B. in Museen oder Theatern vorher klären, ob Sie überhaupt kurz live gehen dürfen (oft nein, aber fragen zeigt Professionalität).

Polen

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Polen schützt das Recht am eigenen Bild hauptsächlich über das Gesetz zum Urheberrecht: Gemäß Art. 81 des polnischen Urheberrechtsgesetzes bedarf die Verbreitung des Bildnisses einer Person deren Erlaubnis. Ausnahmen: Ist die abgebildete Person bei der Ausübung öffentlicher Funktionen zu sehen (z. B. Politiker bei einer Rede) oder ist sie nur als Teil einer größeren Gruppe/Öffentlichkeit abgebildet, ist keine Zustimmung nötig. Trotzdem wird empfohlen, auch in solchen Fällen die Privatsphäre zu achten. Zusätzlich sind natürlich die DSGVO-Vorschriften relevant – unerlaubtes Filmen kann als unrechtmäßige Datenverarbeitung gelten.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In polnischen Städten wie Warschau oder Krakau ist es generell zulässig, in der Öffentlichkeit zu filmen. Street Photography ist erlaubt, und man braucht keine allgemeine Drehgenehmigung. Doch bei einem Livestream sollte man sensibel vorgehen: Viele Polen kennen zwar YouTube & Co., aber live gefilmt zu werden ohne zu fragen, empfinden sie als unangenehm. Daher gilt: Menschenmengen oder öffentliche Plätze okay, individuelle Nahaufnahmen nur mit Einwilligung. Gerade in konservativeren Gegenden sollte man doppelt behutsam sein, um niemanden in Verlegenheit zu bringen.
  • Indoor-Streams: Für drinnen gilt in Polen dasselbe wie anderswo: Zapytaj najpierw – frag zuerst. In Geschäften, Cafés oder Clubs bitte immer den Besitzer oder Manager um Erlaubnis zum Streamen. Polnische Gastgeber sind oft stolz, wenn jemand ihren Laden zeigt, solange es positiv ist – Zustimmung ist also nicht unmöglich. Aber man muss sicherstellen, dass Gäste oder Mitarbeiter kein Problem damit haben, im Internet aufzutauchen. In vielen Kirchen in Polen ist Fotografieren erlaubt (manchmal gegen Gebühr), aber Live-Streaming eines Gottesdienstes beispielsweise sollte man nur mit kirchlicher Absprache machen, da es ein sensibles Umfeld ist.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Polen verlangt keine Rundfunklizenz von Einzelstreamern. Der polnische Nationale Rundfunkrat (KRRiT) reguliert Fernsehen/Radio. Solange man nicht einen festen Online-TV-Kanal mit professionellem Programm betreibt, spielt das keine Rolle. Allerdings hat Polen Gesetze für audiovisuelle Dienste implementiert – wer z.B. einen großen Video-on-Demand-Service anbietet, muss bestimmte Regeln einhalten. Für den IRL-Streamer reicht es, sich ans allgemeine Recht zu halten (kein Aufruf zu Hass, keine Straftaten filmen etc.).
  • Haftung & Konsequenzen: Verstöße gegen das Bildrecht können in Polen gerichtlich verfolgt werden. Die betroffene Person kann verlangen, dass das unbefugt gemachte Video nicht weiter verbreitet oder gelöscht wird. Schadenersatz ist ebenfalls möglich, wenn jemand erheblich in seiner Würde verletzt wurde. Es gibt bekannte Fälle im Persönlichkeitsrecht (z. B. Presse musste Entschädigungen zahlen für Paparazzi-Fotos); ein Livestreamer könnte ähnlich haftbar gemacht werden, wenn er z.B. jemanden peinlich bloßstellt. Die Datenschutzbehörde UODO könnte zudem Bußgelder verhängen, wenn ein Stream systematisch personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet.
  • Praktische Tipps: In Polen hilft ein respektvoller, leicht zurückhaltender Auftritt. Sagen Sie ruhig auf Polnisch einleitend im Stream oder beim Ansprechen „Transmituję na żywo“ (Ich übertrage live), damit Leute Bescheid wissen. Viele werden neugierig nachfragen – nutzen Sie das, um kurz zu erklären, was Sie tun. Zeigen Sie Verständnis, wenn jemand nicht gefilmt werden will. Auch gut: Wenn Sie z.B. auf einem Markt streamen wollen, reden Sie vorher kurz mit den Standbetreibern – oft haben die nichts dagegen und freuen sich über die Aufmerksamkeit, solange es respektvoll ist.

Portugal

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Portugal garantiert das Recht auf Bild als Teil des Persönlichkeitsschutzes. Ohne Zustimmung darf das Bildnis einer Person nicht veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse oder gesetzliche Ausnahme vor (ähnlich wie in Spanien/Frankreich – z. B. bei öffentlichen Ämtern oder Ereignissen). Die DSGVO ist auch hier maßgeblich: Unbefugtes Filmen im Stream kann als Verletzung des Datenschutzes ausgelegt werden, da die gefilmten Personen nicht zugestimmt haben.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Portugal – ob in Lissabon oder auf Madeira – ist Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum üblich. Viele Portugiesen reagieren gelassen, wenn sie im Hintergrund auftauchen. Dennoch: Wenn man jemanden gezielt ins Bild nimmt, sollte man um Erlaubnis bitten, da man sonst gegen das persönliche Recht verstoßen könnte. Besonders in weniger touristischen Gegenden könnten Menschen überrascht oder verärgert sein, ungefragt gefilmt zu werden. Behörden oder Polizisten zu filmen, ist heikel – dort lieber vorsichtig sein und im Zweifel vorher fragen (z. B. bei Polizeieinsätzen wegbleiben mit der Kamera).
  • Indoor-Streams: In portugiesischen Lokalen oder Geschäften gilt das Prinzip „O cliente pergunta, o dono decide“ – der Kunde fragt, der Besitzer entscheidet. Viele sind aufgeschlossen, gerade jüngere Betreiber verstehen Streaming und Social Media als Werbung. Trotzdem: erst das Okay holen, dann streamen. In Museen und Kirchen ist Filmen oft untersagt (oder nur ohne Blitz fotografieren erlaubt) – Livestreams fallen eher unter verboten, außer man hat eine spezielle Genehmigung. Private Runden: nur mit dem Einverständnis aller, sonst verstößt man gegen deren Privatsphäre.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Auch Portugal verlangt von IRL-Streamern keine Rundfunklizenz. Das Land hat zwar eigene Mediengesetze und eine Behörde (ERC), aber diese greift nicht bei einzelnen Online-Streamern. Wichtig ist eher das Befolgen von Rechtsnormen im Inhalt (beispielsweise gibt es in Portugal strenge Gesetze gegen Verleumdung – wenn man live etwas Falsches über jemanden sagt, kann das üble Nachrede sein). Solange man das vermeidet und Jugendschutz auf der Plattform gewährleistet ist, gibt es keine speziellen Pflichten.
  • Haftung & Konsequenzen: Falls eine Person in Portugal sich durch einen Stream geschädigt sieht – etwa bloßgestellt oder in ihrer Ehre verletzt – kann sie gerichtlich vorgehen. Die Gerichte würden auf Basis des Zivilgesetzbuches und Presserechts entscheiden, vermutlich zugunsten der Person, wenn keine Einwilligung vorlag. Üble Nachrede oder Verleumdung im Stream könnte sogar strafrechtliche Folgen haben (Portugal verfolgt defamation strafrechtlich). Die Datenschutzkommission (CNPD) könnte Verstöße gegen die DSGVO ahnden, was aber bei einem Einzelfall unwahrscheinlich ist, eher bei systematischem Fehlverhalten.
  • Praktische Tipps: Portugiesen sind oft freundlich und hilfsbereit, besonders wenn man versucht, ein paar Worte Portugiesisch zu sprechen. Ein einfaches „Posso filmar?“ (Kann ich filmen?) oder „Estou a fazer um direto“ (Ich mache einen Livestream) zeigt Bereitschaft, die Leute einzubeziehen. Gerade ältere Menschen sollte man behutsam behandeln – viele sind kamerascheu, also respektieren Sie das. Und beachten Sie die Siesta-Kultur: Mittags in ruhigen Dörfern mit einer Kamera rumzulaufen, kann auffallen – erklären Sie dann lieber, was Sache ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

Rumänien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Rumänien schützt Persönlichkeitsrechte durch Zivilrecht und hat die DSGVO-Vorschriften umgesetzt. Menschen haben das Recht am eigenen Bild, d.h. sie können selbst entscheiden, ob ihr Bildnis verbreitet wird. Ohne Einwilligung darf man daher niemanden klar erkennbar live ins Netz stellen, sofern nicht ein öffentliches Interesse vorliegt (z. B. Bericht über ein wichtiges Ereignis).
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Rumänien ist öffentliches Filmen nicht ausdrücklich reglementiert, aber auch nicht so üblich wie in touristischen Hotspots Westeuropas. In Bukarest mag es noch normal sein, jemandem mit Handy-Kamera zu begegnen, in ländlicheren Gebieten eher weniger. Entsprechend sollten IRL-Streamer auf die Reaktionen der Umgebung achten: Falls Leute argwöhnisch schauen, lieber kurz erklären, dass man streamt und nicht ausspioniert. Offizielle Genehmigungen braucht man für einfache Streams nicht. Beim Filmen von staatlichen Einrichtungen (Polizei, Militär, Regierungsgebäude) sollte man jedoch aufpassen, da Sicherheitskräfte misstrauisch sein könnten.
  • Indoor-Streams: In Rumänien ist Gastfreundschaft wichtig – aber dennoch: In Restaurants oder Shops gilt, den Chef zu fragen, bevor man live geht. Viele werden neugierig sein und zustimmen, einige vielleicht auch skeptisch – dann akzeptieren. Bei Veranstaltungen (z. B. einer traditionellen Hochzeit oder Tanzveranstaltung) auf dem Dorf sollte man sehr sensibel sein und nur streamen, wenn man wirklich eingeladen ist und alle informiert hat. In städtischen Clubs könnte Streaming wiederum als störend empfunden werden, weil die Leute nicht ungefragt im Internet landen wollen.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Rumänien fordert keine Lizenzen von normalen Streamern. Es gibt zwar Mediengesetze, die auf TV/Radio abzielen, aber ein Livestream via Social Media wird davon nicht erfasst. Allerdings gab es in der Vergangenheit Fälle, wo Liveübertragungen (z. B. auf Facebook Live) polizeilich relevant wurden, wenn Straftaten zu sehen waren – hier geht es dann aber um den Inhalt, nicht um das Streaming an sich. Solange man legalen Content sendet, hat man keine medienrechtlichen Auflagen.
  • Haftung & Konsequenzen: Wer jemanden in Rumänien ohne Erlaubnis filmt und dieser fühlt sich bloßgestellt oder verletzt, kann zivilrechtlich belangen werden. Die Person könnte verlangen, dass das Material entfernt wird, oder Schadenersatz fordern, wenn ihr durch die Veröffentlichung ein Nachteil entstand. Die rumänische Datenschutzbehörde (ANSPDCP) kann theoretisch Strafen verhängen, aber bei einem einzelnen Streamer wäre das außergewöhnlich – eher würden sie gegen Firmen vorgehen. Doch allein die Androhung solcher Schritte sollte motivieren, die Privatsphäre zu achten.
  • Praktische Tipps: In Rumänien kommt man weiter, wenn man persönlichen Kontakt herstellt. Die Menschen reagieren besser, wenn sie den Eindruck haben, Teil des Geschehens zu sein anstatt Opfer einer Kamera. Zeigen Sie also sich selbst im Stream, sprechen Sie vielleicht Rumänisch falls möglich („Transmit pe internet, e ok?“ – Ich sende im Internet, ist das okay?), um das Eis zu brechen. Vermeiden Sie es, Armut oder heikle Situationen sensationslustig zu streamen – das könnte als respektlos gelten und Ärger einbringen.

Schweden

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Schweden hat starke Datenschutzgesetze und ein ausgeprägtes Bewusstsein für persönliche Integrität. Zwar ist das Fotografieren/Filmen in der Öffentlichkeit erlaubt, doch die Verbreitung von Bildmaterial, auf dem Personen identifizierbar sind, kann problematisch sein, wenn keine Zustimmung vorliegt. Es gibt in Schweden kein spezielles „Bildnisgesetz“ wie in Deutschland, aber über Datenschutz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird Ähnliches erreicht: Man soll die Kontrolle über das eigene Erscheinungsbild behalten.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Die schwedische Gesellschaft ist offen, zugleich achten viele ihr Privatleben. Als Streamer darf man in Stockholm oder auf dem Land grundsätzlich filmen, aber möglichst unauffällig in Bezug auf Einzelpersonen. Menschen in Schweden erwarten, nicht ohne Erlaubnis gefilmt zu werden, obwohl sie es vielleicht nicht sofort verbalisieren (Konfliktvermeidung ist typisch). Deshalb: Lieber aktiv freundlich anlächeln und das Smartphone sichtbar halten, damit die Leute wissen, es läuft gerade eine Aufnahme. In der Regel wird niemand etwas sagen, wenn er nur im Vorbeigehen im Bild ist. Filmen in öffentlichen Ämtern oder öffentlichen Verkehrsmitteln kann kritisch sein – dort gibt es oft Regeln oder es wird als störend empfunden.
  • Indoor-Streams: In Schweden gilt „fråga först“ – immer erst fragen, ob man streamen darf. Ob im hippen Café in Göteborg oder im Supermarkt – das Personal sollte es erlauben. Viele jüngere Schweden haben Verständnis fürs Vloggen/Streaming, aber es ist trotzdem höflich, zu fragen. In privaten Bereichen (Wohnungen, Partys) ist es absolut notwendig, die Zustimmung aller zu haben; Schweden schätzen ihre Privatsphäre sehr, und ein Verstoß könnte Freundschaften belasten oder rechtliche Folgen haben.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Als einer der fortschrittlichsten Internetnationen hat Schweden keine Rundfunklizenzpflicht für Online-Streamer. Die Medienbehörde (Myndigheten för press, radio och tv) konzentriert sich auf traditionelle Medien. Für einen IRL-Streamer gibt es keine formellen Anmeldungen. Aber: Schweden hat strikte Persönlichkeits- und Presserechtsgesetze – z. B. Verleumdung (förtal) wird ernst genommen. Auch die Veröffentlichung sensibler Informationen kann strafbar sein. Hier muss man also inhaltlich aufpassen.
  • Haftung & Konsequenzen: Wird jemand durch einen Livestream bloßgestellt oder seine Privatsphäre verletzt, kann er in Schweden rechtlich gegen den Streamer vorgehen. Das schwedische Recht kennt Schadenersatzansprüche für Verletzungen der persönlichen Integrität. Zudem existiert ein Straftatbestand der unerlaubten Bildaufnahme (Kränkande fotografering) – allerdings bezieht der sich auf heimliches Filmen in privaten Räumen, nicht auf offenens Filmen in der Öffentlichkeit. Trotzdem, wer über die Stränge schlägt (jemanden absichtlich lächerlich macht, diffamiert oder sehr intim zeigt), muss mit juristischen Folgen rechnen.
  • Praktische Tipps: In Schweden empfiehlt es sich, zurückhaltend zu streamen. Zeigen Sie lieber mehr von der Landschaft oder Stadt und weniger von nahen Gesichtern. Wenn Sie interagieren wollen, wählen Sie öffentliche Personen (Straßenkünstler, Markthändler) – die sind oft aufgeschlossen, wenn man nett fragt, da sie es gewohnt sind. Und nutzen Sie gerne Schilder oder Klemmkarten am Rucksack mit dem Hinweis „Live pågår“ (Liveübertragung läuft), um Passanten passiv zu informieren.

Slowakei

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In der Slowakei sind Persönlichkeitsrechte, einschließlich des Rechts am eigenen Bild, im Zivilgesetz verankert. Ohne Zustimmung dürfen Bildnisse einer Person nicht veröffentlicht werden, außer es handelt sich um Aufnahmen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit des gesellschaftlichen Lebens (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen) oder es besteht ein anderes berechtigtes Interesse. Das bedeutet: Wer jemanden im Stream zeigt, sollte im Zweifel dessen Einwilligung haben, ansonsten kann es als Eingriff in die Persönlichkeit angesehen werden. Die DSGVO unterstützt diesen Schutz zusätzlich, was wichtig ist, sobald das Filmmaterial online geht.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Öffentliche Orte in der Slowakei (Bratislava, Hohe Tatra etc.) können gefilmt werden, solange man keine Einzelpersonen belästigt. Touristen knipsen viel, somit sind die Leute an Kameras gewöhnt. Ein IRL-Stream ist jedoch live – das weiß nicht jeder. Daher sollte man als Streamer etwas Fingerspitzengefühl zeigen: Wenn man z.B. auf der Straße moderiert, kann es helfen, kurz zu erwähnen (auch auf Slowakisch: „Je to živé vysielanie“ – Das ist eine Live-Übertragung), falls Leute fragend schauen. Braucht man eine Genehmigung? Nein, im Normalfall nicht. Bei Demonstrationen oder politischen Events sollte man vorsichtig sein: hier ist Filmen erlaubt, aber einzelne Teilnehmer könnten später nicht online auftauchen wollen – besser anonymisieren, wenn möglich.
  • Indoor-Streams: In slowakischen Innenräumen gilt ebenfalls das Hausrecht. Vor dem Livestreamen in einem Geschäft, Café oder einer Bar sollte man um povolenie požiadať – um Erlaubnis fragen. Viele Slowaken sind hilfsbereit, wenn man sie einweiht, manche vielleicht skeptisch – ein Nein ist dann zu respektieren. Bei öffentlichen Einrichtungen (Post, Behörde) ist Filmen in der Regel untersagt – dort also nicht heimlich die Kamera laufen lassen. In Privaträumen nur streamen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind, sonst macht man sich unbeliebt und ggf. haftbar.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Die Slowakei fordert keine Sendelizenz für Einzelstreamer. Das Rundfunk- und Fernsehrat (RVR) beaufsichtigt klassisches Broadcasting. Web-Streamer haben damit nichts zu tun, solange sie nicht als kommerzieller Sender agieren. Natürlich gelten auch hier die allgemeinen Gesetze: Keine extremistischen Inhalte, Verbot von Volksverhetzung oder Gewaltdarstellungen etc. – das wird gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt, aber es ist kein spezielles Streaming-Gesetz.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte jemand in der Slowakei durch einen Stream seine Persönlichkeitsrechte verletzt sehen, kann er Unterlassung und gegebenenfalls Entschädigung fordern. Das slowakische Recht sieht solche Ansprüche vor, ähnlich wie in Tschechien oder Deutschland. Auch hier würde ein Gericht wohl anordnen, die weitere Verbreitung zu unterlassen, falls keine Einwilligung vorlag und keine Ausnahme greift. Die Datenschutzbehörde (Úrad na ochranu osobných údajov) könnte ebenfalls involviert sein, insbesondere falls ein Streamer wiederholt gegen die Datenschutzregeln verstößt.
  • Praktische Tipps: In der Slowakei ist es von Vorteil, einen lokalen Freund an der Seite zu haben, wenn man streamt – das erleichtert den Umgang mit Passanten. Ist man allein, hilft es, ein paar Brocken Slowakisch zu können. Ein freundliches „Môžem točiť?“ (Darf ich filmen?) bewirkt meist ein Lächeln und Zustimmung, oder zumindest Verständnis. Wie überall: die Menschen nicht bedrängen, auf Gestik und Mimik achten (wenn jemand die Hand hebt oder Kopf schüttelt – Kamera weg). Und: Die lokale Mentalität respektieren – Slowaken sind herzlich, aber Fremde mit Kamera sollten sich ihr Vertrauen erst verdienen.

Slowenien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Slowenien, als kleines EU-Land, hat seine Gesetze eng an die europäischen Vorgaben angelehnt. Persönlichkeitsrechte und der Schutz des eigenen Bildes sind gewährleistet. Es gilt: Niemand darf ohne Zustimmung mit erkennbarem Gesicht in einer öffentlichen Übertragung erscheinen, außer es handelt sich um Bildmaterial von öffentlichen Ereignissen oder die Person ist zufällig nur Teil der Szenerie. Unautorisierte Aufnahmen können als Verletzung des Persönlichkeitsrechts geahndet werden.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Ljubljana oder an der Adriaküste sind Touristen mit Kameras gang und gäbe, und Slowenen sind recht entspannt. Dennoch heißt das nicht, dass Livestreaming schrankenlos möglich ist. Solange man nicht aufdringlich filmt, wird es toleriert. Also: Panorama und Atmosphäre ja, gezieltes Filmen einzelner Fremder nein (außer man fragt eben jene). Offizielle Stellen verlangen keine Genehmigung, wenn man alleine mit einer Kamera umherläuft. Bei Veranstaltungen lieber nachfragen, ob Streaming erlaubt ist (z. B. bei Festivals kann es Einschränkungen wegen Künstlerrechten geben).
  • Indoor-Streams: In Slowenien sollten Sie wie überall drinnen erst um erlaubnis fragen (»Ali lahko snemam v živo?« – Darf ich live filmen?). Die Leute sind oft neugierig, da IRL-Streaming noch nicht so verbreitet ist – erklären Sie ruhig, was Sie tun. Wenn der Besitzer einverstanden ist, aber andere Gäste nicht gefilmt werden wollen, respektieren Sie das (Kameraeinstellungen so wählen, dass diese Personen draußen bleiben). In Behörden oder öffentlichen Gebäuden ist das Filmen normalerweise untersagt, also dort keine Versuche starten. Private Wohnungen: nur streamen, wenn alle Anwesenden happy damit sind.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Slowenien hat keine separate Regelung, die IRL-Streamer verpflichtet, eine Lizenz zu holen. Die Mediengesetzgebung richtet sich an traditionelle Medien und eventuell große Online-Portale. Für den Einzelnen gilt das nicht. Trotzdem sind Sloweniens Gesetze in Bereichen wie Urheberrecht streng – live Musik im Hintergrund kann z.B. GEMA-ähnliche Probleme bringen – und natürlich strafrechtlich ist man auch im Stream verantwortlich für das, was man zeigt oder sagt.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte eine Person in Slowenien sich durch einen Stream in ihren Rechten verletzt fühlen, stehen ihr rechtliche Mittel offen. Sie kann zivilrechtlich klagen und z.B. Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Das Gericht würde dabei abwägen, ob die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden – was wahrscheinlich bejaht wird, wenn keine Einwilligung vorlag und kein klarer Ausnahmetatbestand (z. B. Berichterstattung über etwas Wichtiges) gegeben ist. Auch hier können theoretisch Bußgelder seitens der Datenschutzbehörde drohen, falls relevant.
  • Praktische Tipps: In Slowenien hilft Offenheit und Freundlichkeit. Viele sprechen gut Englisch, sodass man sich erklären kann. Nutzen Sie das: Sagen Sie, dass Sie vloggen oder streamen und fragen Sie, ob das okay sei. Oft erntet man positives Feedback – Slowenen zeigen gern ihre Stadt/Kultur, wenn man respektvoll ist. Aber nehmen Sie ein Nein genauso gelassen hin und ziehen Sie weiter, falls jemand es nicht will.

Spanien

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Spanien hat ein striktes Gesetz zum Schutz von Ehre, Privatsphäre und eigenem Bild (Ley Orgánica 1/1982). Danach ist es grundsätzlich unzulässig, das Bild einer Person ohne Erlaubnis zu veröffentlichen. Ausnahmen gibt es etwa für Personen des öffentlichen Interesses oder wenn die Aufnahme bei öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen gemacht wurde. Aber selbst dann darf die Veröffentlichung nicht die Würde der Person verletzen. Im Klartext: Unerlaubtes Filmen und Streamen kann sehr schnell als Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewertet werden. Zusätzlich greift die DSGVO in Sachen Daten (Gesichtsaufnahmen etc.).
  • Streaming im öffentlichen Raum: Gerade in touristischen Städten wie Barcelona oder Madrid mag man denken, alles sei erlaubt, weil jeder filmt. Doch rechtlich bleibt das Persönlichkeitsrecht bestehen. Praktisch wird ein IRL-Streamer, der durch die Straßen läuft, vermutlich toleriert, solange er Passanten nur beiläufig im Bild hat. Vorsicht ist geboten, sobald man interagiert: Möchte man z.B. Straßenkünstler oder Marktverkäufer filmen, immer vorher fragen (viele sind es gewöhnt und geben Einwilligung – manche erwarten vielleicht ein kleines Trinkgeld). Die Polizei in Spanien reagiert teils sensibel, wenn man sie filmt – hier sollte man zurückhaltend sein, da man sich sonst wegen Behinderung oder aus Datenschutzgründen Ärger einhandeln kann. Keine offizielle Genehmigung nötig für normales Streaming im Freien, aber lokale Vorschriften (z. B. Drohnenverbot, Stativ in Innenstädten) sind zu beachten.
  • Indoor-Streams: In Spanien gilt: preguntar antes de grabar – vor dem Aufnehmen fragen. Ob im Geschäft, in der Bar oder im Museum: Filmen Sie nicht einfach drauf los. Viele Geschäfte erlauben es, wenn man nett fragt und eventuell keinen anderen Kunden filmt. In Bars/Nachtclubs ist Filmen oft ungern gesehen, da die Leute ihre Anonymität schätzen – hier am besten ganz lassen, außer es handelt sich um einen für Social Media organisierten Anlass. In öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Behörden) ist Filmen in der Regel verboten oder bedarf einer speziellen Erlaubnis, die man als Streamer kaum bekommt. Zuhause mit Freunden: natürlich nur mit deren Einverständnis, sonst kann es Freundschaft und Recht brechen.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Spanien verlangt für reine Online-Streams von Privatpersonen keine Rundfunklizenz. Die Medienregulierer (CNMC) beschäftigen sich mit TV, Radio und neuerdings Plattformen (nach AVMD-Richtlinie), aber nicht mit dem Hobby-Streamer. Allerdings hat Spanien beispielsweise Gesetze zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und zur Netzsicherheit – streamt man etwa ein Fußballspiel illegal oder beteiligt sich an Hassrede, kann es rechtliche Folgen haben. Für IRL-Backpacks Streams im eigenen Alltag ist wichtig: Auch spontane Interviews oder Vox-Pop im Stream können als journalistische Tätigkeit gelten, bei der man trotzdem die genannten Persönlichkeitsrechte wahren muss.
  • Haftung & Konsequenzen: Spanische Gerichte verstehen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen keinen Spaß. Es gab Fälle, in denen Fotografen oder Medien hohe Entschädigungen zahlen mussten für unveröffentlichte Fotos prominenter oder privater Personen. Ein Streamer, der Leute ungefragt zeigt und diese dadurch bloßstellt, könnte mit Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Zudem ist Spanien sehr datenschutzbewusst: Die AEPD (Datenschutzagentur) kann Bußgelder verhängen, wenn z.B. jemand beschwert, im Internet live gezeigt worden zu sein ohne Rechtsgrundlage. Außerdem gilt spanisches Strafrecht z.B. bei Beleidigungen im Netz – Worte, die live fallen, sind nicht weniger ernst zu nehmen als geschriebene.
  • Praktische Tipps: In Spanien empfiehlt es sich, zurückhaltend und respektvoll zu sein, aber dennoch nicht ängstlich – viele Spanier sind bei offenem, höflichen Auftreten auch kooperativ. Erklären Sie kurz („Estoy haciendo un directo en Twitch/YouTube…“) und fragen Sie, ob es okay ist. Wenn Sie die Sprache sprechen, haben Sie klar einen Vorteil in der Akzeptanz – versuchen Sie, Spanisch zu nutzen, das zeigt Respekt. Bei Ablehnung nicht drängen. Nutzen Sie ggf. Strategien wie die Verpixelung in Echtzeit, wenn Ihre Streaming-App das kann, um Gesichter unkenntlich zu machen, insbesondere an belebten Orten. Und ganz wichtig in Spanien: Schützen Sie die Intimsphäre – keine Aufnahmen von Personen in peinlichen Situationen (betrunken, am Strand beim Sonnenbad etc.), das würde garantiert Ärger nach sich ziehen.

Tschechien (Tschechische Republik)

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: In Tschechien wird das Recht am eigenen Bild durch das Zivilgesetzbuch (§ 84 ff.) geschützt. Es ist untersagt, ein Bildnis einer Person zu verbreiten, ohne deren Zustimmung. Ausnahmen gibt es für Aufnahmen, auf denen die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Öffentlichkeit erscheint, oder für Bilder von Ereignissen, an denen die Öffentlichkeit Interesse hat (z. B. kulturelle oder politische Veranstaltungen). Das bedeutet: Wer auf der Straße jemanden filmt und streamt, braucht eigentlich dessen Erlaubnis, wenn die Person deutlich erkennbar und Hauptmotiv ist. Die DSGVO unterstreicht diesen Schutz ebenfalls.
  • Streaming im öffentlichen Raum: Prag ist voller Touristen mit Kameras – die Einwohner sind das gewohnt. Trotzdem: Ein Live-Streamer sollte darauf achten, die Leute nicht zu bedrängen. Allgemeine Szenen (Altstädter Ring mit Menschenmenge) sind in Ordnung, gezielte Aufnahmen einzelner Personen ohne Nachfrage eher nicht. Interessant ist, dass viele Tschechen datenschutzbewusst sind, aber konfrontieren einen selten direkt – man sollte das nicht ausnutzen, sondern proaktiv höflich sein. Behörden oder die Polizei können eingreifen, wenn man z.B. militärische Objekte filmt (generell vermieden). Erlaubnispflicht für öffentliches Filmen besteht nicht, aber bei professionelleren Drehs (Großkamera, Stativ) müsste man die Stadt informieren – auf IRL-Handykameras trifft das nicht zu.
  • Indoor-Streams: In tschechischen Innenräumen gilt ebenfalls: um souhlas požádat – um Zustimmung bitten. In Kneipen oder Cafés kann es passieren, dass Leute skeptisch sind, gefilmt zu werden; hier unbedingt Diskretion wahren und wenn erlaubt, möglichst nur sich oder die eigene Gruppe streamen. Besitzer, die zustimmen, erwarten meist, dass andere Gäste nicht gestört werden. In Museen oder Galerien ist Filmen meist verboten, es sei denn, es handelt sich um Presse mit Genehmigung. Also auch hier: im Zweifel Kamera auslassen.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Tschechien verpflichtet einzelne Streamer nicht zu medienrechtlichen Zulassungen. Rundfunk- und Fernsehgesetze richten sich an klassische Sender. Online-Content unterliegt keinen Vorabkontrollen. Allerdings hat Tschechien – ähnlich wie die Slowakei – Gesetze gegen extremistische Symbole und dergleichen; sollte so etwas unbedacht im Stream auftauchen, könnte das rechtliche Folgen haben. Normaler IRL-Content aber bleibt unreguliert, solange er legal ist.
  • Haftung & Konsequenzen: Wer in Tschechien das Bildnisrecht verletzt, muss mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die abgebildete Person kann gerichtlich verlangen, dass die weitere Verbreitung unterbleibt, und bei erheblicher Beeinträchtigung auch immateriellen Schadenersatz beanspruchen (für erlittene Unannehmlichkeiten). Die Gerichte wägen ab zwischen Persönlichkeitsrecht und evtl. künstlerischer Freiheit oder Informationsfreiheit – bei einem privaten Stream ohne besonderen Nachrichtenwert dürfte das Persönlichkeitsrecht klar überwiegen. DSGVO-Verstöße würden vermutlich über Beschwerden und die Datenschutzbehörde UOOU laufen, aber bei Einzelpersonen ist das selten, eher trifft es Unternehmen.
  • Praktische Tipps: In Tschechien kommen Sie mit Höflichkeit und einer Prise Zurückhaltung gut an. Versuchen Sie, ein paar Worte Tschechisch zu verwenden, das bricht sofort das Eis („Promiňte, mohu točit živě?“ – Entschuldigung, darf ich live filmen?). Viele vor allem jüngere Leute sprechen auch Englisch, aber die Mühe mit der Landessprache wird geschätzt. Wenn Sie popkulturelle Anspielungen kennen (z. B. bekannte tschechische YouTuber oder so), können Sie das im Gespräch erwähnen – das zeigt, dass Sie die Kultur respektieren. Und wie überall: respektieren Sie Privatsphäre – lieber die wunderschöne Architektur zeigen als die Gesichter der Café-Besucher im Vordergrund.

Ungarn

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Ungarn hat in seinem Zivilgesetzbuch das Recht am eigenen Bild ausdrücklich geregelt. Interessant ist, dass bis vor einigen Jahren auch für Personen des öffentlichen Lebens eine Einwilligung nötig war, was die Pressefreiheit einschränkte – mittlerweile wurde das gelockert. Für IRL-Streaming heißt das: Private Personen dürfen nicht ohne Zustimmung erkennbar gefilmt werden, es sei denn als Teil einer Menschenmenge oder eines öffentlichen Ereignisses. Die DSGVO ist auch hier wirksam, aber die ungarische Regierung setzt Datenschutzregelungen manchmal eigenwillig um; dennoch gilt für den Streamer: keine unbefugten Personen filmen.
  • Streaming im öffentlichen Raum: In Budapest oder am Plattensee werden Sie mit einer Kamera nicht auffallen; die meisten Leute reagieren gelassen, solange man nicht aufdringlich ist. Wichtig: In Ungarn können politische Stimmungen mitspielen – vermeiden Sie es, heikle politische Themen ungefragt zu filmen (z. B. Demonstrationen), es sei denn, Sie sind sich rechtlich bewusst und holen vielleicht Statements ein. Für normales Sightseeing-Streaming brauchen Sie keine Erlaubnis. Wenn Sie aber z.B. an öffentlichen Bädern (Thermalbäder, Schwimmbäder) streamen, ist höchste Vorsicht geboten – dort herrscht oft ein striktes Kameraverbot aus Datenschutz und Anstandsgründen.
  • Indoor-Streams: In Ungarns Innenräumen gilt das Hausrecht: Den Wirt fragen, bevor man die Kamera zückt. Viele Ungarn – gerade die ältere Generation – sind anfangs misstrauisch gegenüber gefilmt werden (historische Gründe: Überwachung etc.), daher kann eine freundliche Erklärung notwendig sein, um Zustimmung zu erhalten. In modernen Settings (z. B. einem Startup-Café in Budapest) wird man Streaming eher verstehen und dulden, solange die Privatsphäre der Gäste respektiert bleibt. In Kirchen sollte man generell nicht livestreamen ohne Erlaubnis; in Geschäften wie Supermärkten haben es Security oft nicht gern, wenn gefilmt wird.
  • Medien- und Rundfunkrecht: Ungarn hat eine Medienbehörde (NMHH) und strenge Mediengesetze, aber diese zielen auf politisch relevante Inhalte im Rundfunk ab. Private Streams müssen keine Lizenz haben. Theoretisch könnte, wenn ein Stream als journalistisches Medium fungiert und regelmäßig Nachrichten verbreitet, eine Registrierungspflicht entstehen, aber bei IRL-Persönlichkeitsstreams ist das nicht der Fall. Dennoch sind ungarische Behörden aufmerksam bei Online-Aktivitäten: extreme Äußerungen können zu Ermittlungen führen (Ungarn hat z.B. Gesetze gegen das Verunglimpfen der Nation etc.). Also halten Sie sich ans Standardrechtsregeln auch im Stream.
  • Haftung & Konsequenzen: Wer in Ungarn jemanden unerlaubt filmt und dadurch dessen Persönlichkeitsrecht verletzt, kann zur Verantwortung gezogen werden. Die Person kann klagen auf Unterlassung und Schadensersatz. Ungarische Gerichte neigen – auch politisch bedingt – dazu, Persönlichkeitsrechte hochzuhalten, solange keine Pressefreiheit oder künstlerische Freiheit deutlich überwiegt. Daher hat ein spontan gefilmter Passant gute Karten, falls er verklagt. Datenschutzverstöße könnten von der ungarischen Datenschutzbehörde (NAIH) verfolgt werden, aber primär, wenn es systematisch passiert oder gemeldet wird.
  • Praktische Tipps: In Ungarn kann es helfen, das Persönliche zu betonen: Sagen Sie z.B., Sie machen das für Ihren Kanal, zeigen Sie sich selbst viel im Bild – dann fühlen sich andere weniger ausspioniert. Wenn Sie jemanden filmen möchten, bieten Sie vielleicht an, im Stream kurz über etwas zu sprechen, das auch für ihn interessant ist (z. B. fragen Sie Marktverkäufer zu ihren Produkten, anstatt nur random die Kamera draufzuhalten). So werden Leute eher Teil des Streams, anstatt nur Objekt zu sein. Ein paar ungarische Wörter wie „élőben közvetítek“ (ich übertrage live) oder ein simples „Szabad filmezni?“ (Darf ich filmen?) zeigen, dass Sie sich bemühen, was meist honoriert wird.

Zypern

  • Datenschutz & Persönlichkeitsrechte: Zypern, als EU-Land, hat Datenschutzstandards nach DSGVO und respektiert das Recht jeder Person am eigenen Bild. Allerdings ist Zypern auch touristisch geprägt, was einen pragmatischeren Umgang im Alltag mit Kameras bedeutet. Rechtlich gilt aber: Ohne Einwilligung soll niemand erkennbar im Netz auftauchen, sofern er nicht gerade Teil einer öffentlichen Veranstaltung ist oder in offizieller Funktion abgebildet wird.
  • Streaming im öffentlichen Raum: An den Stränden und in den Altstädten Zyperns wird viel fotografiert; Einheimische und Touristen mischen sich, und Kameras sind omnipräsent. Ein IRL-Streamer mit Rucksack wird wahrscheinlich gar nicht groß auffallen. Trotzdem sollte man gerade in nicht-touristischen Gegenden aufpassen: Die Gemeinden sind eher klein, jeder kennt jeden – jemand ungefragt filmen und online zeigen, könnte dort als Eindringen in die Privatsphäre gewertet werden. Daher: In Touristenzonen unproblematisch, in Dörfern und Wohnvierteln lieber sehr zurückhaltend und eher Natur/Umgebung statt Menschen fokussieren. Keine Genehmigung erforderlich im öffentlichen Bereich, aber militärische Areale (Zypern hat welche, wegen der geteilten Insel) sind absolut tabu für Filmerei.
  • Indoor-Streams: In Zyperns Restaurants oder Shops sollte man wie üblich um Erlaubnis fragen. Viele Zyprioten sind aufgeschlossen, gerade die jüngere Generation, während ältere eventuell skeptischer sind. Mit Englisch kommt man gut durch, da Zypern zweisprachig geprägt ist. Wenn man grünes Licht hat, dennoch versuchen, andere Gäste nicht ungefragt zu filmen. In Hotelanlagen könnte Streaming von der Hausordnung abhängen – manche Resorts möchten nicht, dass Gäste andere Gäste filmen, das sollte man respektieren (Privatsphäre im Urlaub).
  • Medien- und Rundfunkrecht: Für private Streams kennt Zypern keine besondere Regulierung. Die Medienaufsicht betrifft Radio/TV. Als Streaming-Person muss man lediglich die allgemeinen Gesetze einhalten. Zypern hat z.B. strikte Anti-Terror- und Anti-Hassgesetze (wie alle), und wegen der politischen Situation darf man militärische Inhalte nicht filmen. Solche Dinge sind aber für einen IRL-Stadt- oder Strand-Stream selten relevant. Lizenzieren oder registrieren muss man sich jedenfalls nicht.
  • Haftung & Konsequenzen: Sollte in Zypern jemand feststellen, dass er unerlaubt in einem Stream auftauchte und darunter leidet, kann er nach zypriotischem Zivilrecht dagegen vorgehen. Klagen auf Verletzung der Privatsphäre oder des Persönlichkeitsrechts sind möglich. Zypern hat ein gemischtes Rechtssystem (teils Common Law Einflüsse), aber EU-Recht überlagert vieles – letztlich kann auch hier Schadenersatz gezahlt werden müssen, wenn man jemanden unbefugt gefilmt hat. Die Datenschutzbeauftragte von Zypern könnte ebenfalls involviert werden, doch es ist wahrscheinlicher, dass solche Probleme auf zivilrechtlichem Weg geregelt würden.
  • Praktische Tipps: Auf Zypern kommt man mit Herzlichkeit und Respekt weit. Viele verstehen Deutsch oder Englisch, also erklären Sie offen, was Sie tun. Bieten Sie vielleicht an, den Stream kurz zu zeigen, damit die Leute sehen, es ist nichts Böses, sondern nur Ihr Vlog. Gerade in touristischen Betrieben kann es sein, dass man Sie sogar willkommen heißt, weil es als Promotion gesehen wird – aber stellen Sie sicher, dass das wirklich so ist. Und denken Sie ans Klima: Ihre Technik sollte der Hitze standhalten und Sie sollten genügend Pausen machen – ein indirekter Tipp, aber wichtig, damit Sie konzentriert und höflich bleiben können, anstatt wegen Stress/Hitze möglicherweise Fehler zu machen.

Allgemeine Tipps für rechtssicheres Streaming in der EU

Abschließend einige generelle Ratschläge, die in allen Ländern hilfreich sind, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • Transparenz: Machen Sie immer deutlich, dass Sie am Streamen sind. Tragen Sie z. B. ein Schild „LIVE“ an Ihrem Rucksack oder Selfie-Stick, oder erwähnen Sie zu Beginn einer Begegnung sofort, dass gerade ein Livestream läuft. So fühlen sich Umstehende nicht hintergangen.
  • Einwilligung einholen: Fragen Sie Personen, bevor Sie sie klar erkennbar zeigen oder mit ihnen sprechen. Eine kurze mündliche Einwilligung („Ist es okay, dass du im Stream bist?“) genügt meist – im Zweifel halten Sie die Kamera erst weggeschwenkt und drehen sie erst drauf, wenn ein Ja kommt. Respektieren Sie ein Nein absolut und ohne Diskussion.
  • Privatsphäre respektieren: Vermeiden Sie Nahaufnahmen von Gesichtern unbekannter Menschen, besonders wenn diese gerade etwas Persönliches tun (telefonieren, weinen, mit Kindern unterwegs sind etc.). Filmen Sie nicht in offensichtlich privaten oder sensiblen Momenten. Wenn Ihr Stream unbeabsichtigt doch so etwas einfängt, richten Sie die Kamera weg oder decken Sie das Bild ab, sobald Ihnen das auffällt.
  • Technische Hilfsmittel nutzen: Viele Streaming-Softwares erlauben das Verpixeln/Blur bestimmter Bereiche oder Gesichter – machen Sie davon Gebrauch, um zufällige Passanten unkenntlich zu halten. Ein kurzer Stream-Delay (einige Sekunden Verzögerung) kann Ihnen die Möglichkeit geben, bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. jemand zeigt deutlich, er will raus aus dem Bild oder es passiert etwas Problematisches) schnell zu reagieren, bevor es live gesendet wird.
  • Hausrecht beachten: Ob Restaurant, Laden oder Privatgelände – respektieren Sie stets die Regeln des Ortsinhabers. Fragen Sie um Erlaubnis zum Streamen und halten Sie sich an eventuelle Auflagen (z. B. nur aus einer bestimmten Ecke zu filmen). Bringen Sie im Indoor-Setting, wenn möglich, einen Hinweisaushang an („Hier findet eine Live-Übertragung statt – wer nicht erscheinen möchte, sage es bitte dem Streamer“), damit auch Personen, die Sie nicht direkt ansprechen konnten, informiert sind.
  • Kenntnis der lokalen Gesetze: Machen Sie sich im Voraus mit den groben Regeln Ihres Ziellandes vertraut – wie Sie in diesem Leitfaden sehen, gibt es kulturelle und juristische Nuancen. Wissen Sie, wo die roten Linien sind (z. B. in Frankreich keine fremden Leute ohne Erlaubnis, in Deutschland Achtung bei Tonaufnahmen, in Spanien strikte Persönlichkeitsrechte etc.). Dieses Wissen hilft, peinliche oder teure Fehler zu vermeiden.
  • Im Zweifel: Weg von der Kamera! Wenn Sie unsicher sind, ob etwas erlaubt ist, oder wenn sich eine Situation zuspitzt (eine Person reagiert verärgert, die Polizei stellt Fragen): Beenden Sie lieber den Stream oder schwenken Sie die Kamera neutral weg. Klären Sie die Sache offline und setzen Sie den Stream fort, wenn alles geklärt ist. Ihr freundlich-kooperatives Verhalten kann viel Schlimmeres verhindern.

Mit diesen Hinweisen und einer respektvollen Haltung können Sie europaweit spannende IRL-Streams durchführen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Viel Erfolg beim Live Streaming!

Categories: